Der Arbeitnehmer, der mit 60 feststellt, dass er eine Versorgungslücke in Höhe von 1400 Euro pro Monat hat, ist sehr spät dran. Die Chance, dieses Loch noch zu stopfen, ist verschwindend gering.
Realisierbare jährliche Entnahme aus 100.000 Euro
Kapitalhaltedauer | 25 Jahre | 35 Jahre | Erhalt |
Rendite netto | |||
zwei Prozent | 5.000 | 3.900 | 2.000 |
vier Prozent | 6.200 | 5.200 | 4.000 |
sechs Prozent | 7.400 | 6.500 | 6.000 |
Ist der Angestellte alleinstehend und gibt monatlich 2500 Euro aus, werden daraus bis zum Renteneintritt in fünf Jahren - bei einer Inflation von zwei Prozent - 2900 Euro monatliches Ausgabenniveau. Wenn der Angestellte in Rente geht, kann er mit einer gesetzlichen Versorgung von 1500 Euro pro Monat rechnen, es klafft also eine monatliche Lücke von 1400 Euro. Um seine Versorgungslücke für die nächsten 25 Jahre zu schließen, benötigt er einen Kapitalstock von 270.000 Euro (ausgehend von vier Prozent Rendite netto auf Spareinlagen und mit der Vorgabe, dass das Kapital ab dem 66. Lebensjahr zur Verfügung stehen soll).
Was Sie bei vorzeitigen Ruhestand wissen müssen
Wer seine Einkommenslücke mit Vermögen decken möchte, muss das dafür notwendige Kapital ermitteln. Für diese Berechnung sind die Restlebenserwartung und ein Abzinsungsfaktor zu berücksichtigen. Angenommen die monatliche Versorgungslücke beträgt anfänglich 2.000 Euro. Bei einer angenommenen Teuerungsrate von 2,5% steigt die monatliche Einkommenslücke über 23 Jahre auf über 3.500 Euro an. Unterstellt man einen vorsichtigen Abzinsungsfaktor von 1%, würde ein 65-jähriger Mann zu Beginn des Ruhestands mehr als 685.000 Euro benötigen, um seine Versorgungslücke bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 83 Jahren lebenslang schließen zu können. Bei einem großzügig bemessenen Abzinsungsfaktor von 3% wären immer noch rund 545.000 Euro notwendig.
Der frühe Ausstieg aus dem Berufsleben ist teuer. Die Kosten eines vorzeitigen Ruhestands mit 64 statt mit 65 Jahren entsprechen etwa zwei Dritteln eines Jahresgehalts. Es fällt ein Jahreseinkommen weg, bereinigt um die niedrigeren Einkommenssteuern und
Beiträge an die Rentenversicherungen. Zudem fallen die gesetzliche und die betriebliche Rente wegen des Vorbezugs lebenslang niedriger aus. Ein Beispiel: Die Kosten, mit 64 Jahren in den Ruhestand zu gehen, betragen Euro 57.600 Euro - bei einem Bruttojahresgehalt von 90.000. Bei vorzeitigem Ruhestand mit 63 Jahren machen die Verluste bereits mehr als 121.000 Euro, mit 60 Jahren sogar über 322.000 Euro aus.
Bei der vorausschauenden Planung ist es sehr wichtig, die Inflation zu berücksichtigen. Der Lebensunterhalt wird immer teurer. Daher: Ausgaben und die Einnahmen inflationieren. Das führt dazu, dass sich die Versorgungslücke über die Jahre verändert. Unser Beispiel verdeutlicht dies.
Bei einer Inflationierung der Ausgaben mit 2,5% und einer Indexierung der regelmäßigen Einnahmen von 0,5% erhöht sich die Versorgungslücke innerhalb von 10 Jahren von 2.000 Euro auf 3.250 Euro.
Über 55-Jährige können mit ihrem Arbeitgeber Altersteilzeit vereinbaren, wenn sie die letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeit versicherungspflichtig beschäftigt waren. Möglich sind eine schrittweise Reduzierung der Arbeitszeit oder ein Blockmodell, bei dem der Arbeitnehmer im ersten Abschnitt Vollzeit weiterarbeitet und im zweiten Abschnitt freigestellt wird. Problem: Die Altersteilzeit wird seit einigen Jahren nicht mehr durch die Bundesagentur für Arbeit finanziell gefördert.
Neu ist ab 2012 der stufenweise Anstieg des gesetzlichen Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahren. Dadurch wächst die Versorgungslücke bei vorzeitigem Renteneintritt in Zukunft, da immer größere Abschläge in Kauf genommen werden müssen. Für die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1958 verschiebt sich die Regelaltersgrenze um jeweils einen Monat nach hinten bis zum Alter von 66. Für die Jahrgänge 1959 bis 1964 erhöht sich die Altersgrenze um weitere zwei Monate pro Jahr bis 67. Eine Ausnahme bleibt weiterhin bestehen: Wer 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann auch weiterhin mit 65 aufhören zu arbeiten.
Wird bei einer privaten Rentenversicherungen der Rentenbeginn nach vorne gelegt, mindert das die Auszahlungsumme. Die Lücken können Renditeimmobilien füllen. Die Nettorendite der Mieterträge (nach Abzug von Betriebskosten, Abschreibungen und Rückstellungen) liegt oftmals zwischen 1 und 4%. Vorteil ist der langfristige Substanzerhalt. Am wichtigsten ist angespartes Vermögen, beispielsweise Aktien, Rentenpapiere oder Kontoguthaben. Renten können 3 bis 6% Zinserträge bringen und behalten ihren Nominalwert. Aktien unterliegen hohen Wertschwankungen und schütten in der Regel 1 bis 4% Dividenden aus. Beim gezielten Substanzverbrauch nimmt das Kapital laufend ab. Das Einkommen beträgt z.B. bei einer Verzehrdauer von zehn Jahren jährlich 11 bis 13% des Anfangskapitals.
Bei einer Abfindung vor Renteneintritt sind die steuerlichen Auswirkungen zu berücksichtigen. Grundsätzlich fallen Abfindungen steuerlich unter die sogenannte Fünftel-Regelung. Vereinfacht ausgedrückt wird dabei die Abfindungssumme durch fünf geteilt und die anschließend auf dieser reduzierten Basis ermittelte Steuerschuld wiederum mit fünf multipliziert. Aufgrund der Mechanik der Fünftel-Regel fällt die Entlastung bei niedrigen Abfindungen sehr groß aus und ist bei höheren Abfindungen wesentlich geringer. Aufgrund der Steuerprogression kann es zu beträchtlichen Steuerersparnissen kommen. Die tatsächliche Steuerbelastung hängt jedoch davon ab, wie hoch die weiteren Einkünfte im entsprechenden Veranlagungszeitraum ausfallen. Eine gute Planung einerseits und eine Absprache mit dem Arbeitgeber andererseits ist in diesen Fällen also viel Geld wert.
Wer die Möglichkeit hat, seine Altersrenten vorzubeziehen, sollte diese Angebote nutzen. Bei der gesetzlichen Rente fallen für jeden Monat, den die Rente früher bezogen wird, Abschläge in Höhe von 0,3% an. Man muss sich bewusst sein, dass die monatliche Rente bei einem einjährigen Vorbezug lebenslang um 3,6%, bei zweijährigem Vorbezug um 7,2% gekürzt wird. Da die Rentenzahlungen allerdings früher anfallen, rechnet sich der Vorbezug dennoch.
Die Rente vorbeziehen können nur Arbeitnehmer, die als "Langjährig Versicherte" mindestens 35 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Zur Versicherungszeit gehören neben den normalen Beitragszeiten auch die sogenannten Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten. Das sind die Jahre, in denen beispielsweise aufgrund von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Kindererziehung keine Beiträge gezahlt wurden. Aber Achtung: Wer während des Vorbezugs weiterhin erwerbstätig ist, darf die Hinzuverdienstgrenzen nicht überschreiten. Denn ansonsten werden die Renten gekürzt.
Dieser ist jedoch sehr schwierig zu erreichen, wenn in der Vergangenheit kaum Vermögen gespart wurde. Selbst bei vier Prozent Rendite auf Ersparnisse in Höhe von 35.000 Euro, müsste er in den kommenden fünf Jahren rund 45.000 Euro jährlich ansparen. Dies ist aussichtlos.
Was arbeitswillige Rentner wissen sollten
Jenseits des regulären Rentenalters darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Für alle, die vor dem 1. Januar 1947 geboren wurden, liegt die Grenze bei 65 Jahren. Für die später Geborenen erhöht sie sich schrittweise auf 67 Jahre.
Ja. Allerdings werden Rentenleistungen dann entsprechend gekürzt oder ganz gestrichen. Minijobs bis zu einem Monatsverdienst von 400 Euro werden nicht angerechnet.
Ja. Es gilt wie für die Rente der individuelle Steuersatz.
Vollrentner sind von der Versicherung befreit. Nur wer die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, muss Beiträge zahlen. Wer als Rentner arbeitet, muss da bei der Rentenversicherung anmelden.
Laut Lange bleibt nur eisernes Sparen. Auch sollten sich Arbeitnehmer dieses Alters überlegen, ob sie freiwillig länger arbeiten oder sich in den ersten Jahren des Ruhestandes eines Teilzeitjob suchen.