Solidaritätszuschlag Der Soli soll weg – zumindest für die meisten Steuerzahler

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat den Gesetzentwurf für einen weitgehenden Abbau des Solidaritätszuschlags vorgelegt. Quelle: dpa

Finanzminister Scholz macht Ernst. Er schlägt vor, den Solidaritätszuschlag größtenteils abzuschaffen und die Union ist zufrieden über den „ersten Schritt“ zum völligen Aus. Doch was bedeutet das alles für die Bürger?

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Mit der Reform des Solidaritätszuschlags sollen ab 2021 insgesamt 96,5 Prozent aller Steuerzahler besser gestellt werden als heute. Das schlägt Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) nun vor. Das Finanzministerium leitete einen entsprechenden Gesetzesentwurf, der auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, am Freitag an die anderen Ressorts weiter.

Für 90 Prozent aller Steuerzahler soll der Soli damit komplett wegfallen, weitere 6,5 Prozent müssten ihn nur teilweise zahlen – je höher das Einkommen, desto mehr. Das soll verhindern, dass jemand, dessen Gehalt die Freigrenze um einen Euro überschreitet, schon in voller Höhe belastet wird. 3,5 Prozent der Steuerpflichtigen müssten den vollen Satz von 5,5 Prozent zahlen. Aus Sicht der Union kann das allerdings nur der Anfang sein. Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus sagte der dpa: „Es ist gut, dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz jetzt den Koalitionsvertrag umsetzt und den ersten Schritt zum Abbau des Soli geht. Indem wir für 90 Prozent der Steuerzahler den Soli abschaffen, entlasten wir Millionen von Menschen in Deutschland.“

Für Steuerzahler bedeuten Scholz' Pläne: Wer bis zu 33.912 Euro Einkommensteuer zahlt, soll künftig gar keinen Soli mehr zahlen müssen. Das geht aus den Erläuterungen des Ministeriums zum Gesetz hervor. Bisher lag diese so genannte Freigrenze bei 16.956 Euro. Ledige sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer müssten bis zu einem Bruttojahreslohn von 73.874 Euro nichts zahlen. Mit höherem Einkommen wüchse die Belastung bis bei 109.451 Euro Bruttolohn die vollen 5,5 Prozent fällig würden.

Eine Familie mit zwei Kindern und einem Alleinverdiener wäre demnach bis zu einem Bruttojahreslohn von 151.990 Euro von der Abgabe befreit. Ab einem Bruttojahreslohn von 221.375 Euro müsste der volle Soli gezahlt werden.

Im Gesetzentwurf heißt es, „im ersten Schritt“ würden rund 90 Prozent der Zahler von Lohnsteuer und veranlagter Einkommensteuer vollständig entlastet. Die Formulierung „im ersten Schritt“ war bereits im Koalitionsvertrag für 2021 so vereinbart und lässt die Möglichkeit weiterer Schritte offen. Allerdings sieht die SPD anders als die Union für mehr keine Notwendigkeit.

Der Soli-Zuschlag beträgt 5,5 Prozent der Körperschaft- oder Einkommensteuer, insgesamt brachte er dem Staat im Haushaltsjahr 2018 laut Finanzministerium 18,9 Milliarden Euro ein. Neben Arbeitnehmern zahlen auch Gewerbetreibende wie zum Beispiel selbstständige Handwerker die Abgabe.

Unionspolitiker lobten den Vorschlag, betonten allerdings, dies könne nur der Anfang sein. „Diesem Entwurf können wir mit gutem Gewissen zustimmen. Er geht noch ein bisschen über die Vereinbarung im Koalitionsvertrag hinaus“, sagte der CDU-Haushaltsexperte Eckhardt Rehberg „NDR Info“. Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus sagte: „Wir in der Union halten aber weiter an dem Ziel fest, den Soli für alle Steuerzahler abzuschaffen. Das wurde bei der Einführung des Soli versprochen und ist für uns eine Frage der Verlässlichkeit.“ Scholz' Gesetzesentwurf solle jetzt zügig beraten und im Bundestag beschlossen werden.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt betonte ebenfalls, der Vorschlag von Scholz könne „nur ein erster Schritt“ sein. „Die Komplettabschaffung des Soli für alle Steuerzahler muss in der nächsten Wahlperiode erfolgen. Mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung gehört der Soli in die Geschichtsbücher unseres Landes und nicht auf die Gehaltszettel der Menschen“, sagte Dobrindt den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Der stellvertretende SPD-Fraktionsvize Achim Post sagte hingegen, eine vollständige Abschaffung des Soli lehne die SPD ab. „Wir wollen Schritt für Schritt mehr Steuergerechtigkeit erreichen, sicher aber nicht milliardenschwere Steuergeschenke verteilen. Das Geld könnten wir besser für Investitionen in Bildung und Klimaschutz gebrauchen.“ Der Gesetzentwurf bringe Entlastungen insbesondere für Berufstätige mit niedrigerem oder mittlerem Einkommen.

Ablehnung bei der FDP: Lindner droht mit Verfassungsklage

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) sagte der Funke-Mediengruppe: „Der Vorschlag von Finanzminister Olaf Scholz ist verfassungswidrig. Wenn die Union diesen Weg mit den Sozialdemokraten mitgehen will, werden sie krachend in Karlsruhe scheitern.“ Parteichef Christian Lindner sagte dem „Handelsblatt“, sollte Scholz keinen Pfad für die komplette Abschaffung des Soli aufzeigen, „werden tausende Steuerzahler und die FDP bis Karlsruhe klagen“. FDP-Fraktionsvize Christian Dürr warnte, dem Haushalt drohe in Zukunft ein Risiko von 20 Milliarden Euro allein aus dem Jahr 2020. Diese Summe werde sich dann Jahr für Jahr weiter erhöhen.

FDP-Fraktionsvize Michael Theurer forderte einen vollständigen Abbau des Solidaritätszuschlags. Christian Dürr, ebenfalls FDP-Fraktionsvize, warnte: „Ab dem 1. Januar ist der Soli verfassungswidrig – die Menschen werden also massenhaft Widersprüche gegen ihre Steuerbescheide einlegen. Dem Haushalt droht damit in Zukunft ein Risiko von 20 Milliarden Euro allein aus dem Jahr 2020. Diese Summe wird sich dann Jahr für Jahr weiter erhöhen.“

Studie: Soli-Abbau keine Gefahr für die „schwarze Null“

Dem Vorwurf von Kritikern, die „Soli“-Abschaffung würde hohe Kosten und eine Lücke verursachen, die durch neue Steuern gefüllt werden müsste, widersprachen zuletzt Forscher des Wirtschaftsforschungsinstituts EcoAustria. In ihrer im Juni veröffentlichten Studie kamen sie zu dem Ergebnis: Ohne Soli könnte das BIP 0,4 Prozent und langfristig sogar 0,6 Prozent höher ausfallen als heute. Bereits 2018 hatten die Forscher in einer Simulation durchgerechnet, welche Auswirkungen eine Abschaffung des Soli auf das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) hätte.

Ihre Rechnung ergab, dass durch den Abschied vom Soli 140.000 bis 145.000 Erwerbslose in Arbeit gebracht werden könnten. Durch das zusätzliche Nettogehalt könnten die Haushalte mehr konsumieren, wovon die Unternehmen profitierten, die wiederum mehr Leute einstellen könnten. Daran ändert auch die inzwischen verlangsamte Konjunktur nichts, erklärte Studienleiter Ludwig Strohner auf Nachfrage der WirtschaftsWoche Anfang Juni: „Wir würden davon ausgehen, dass die Auswirkungen bei der derzeitig erwarteten konjunkturellen Entwicklung im selben Ausmaß auftreten.“

Nach einem Gutachten des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, muss der Soli spätestens 2020 weg. Denn nach dem Auslaufen des Solidarpakts, wenn also der Osten kein Extra-Geld mehr bekommt, könne man die Sonderabgabe nicht mehr rechtfertigen. Nach Berechnungen von Experten gibt der Bund schon heute weniger Geld für die Folgen der Wiedervereinigung aus als er über den „Soli“ einnimmt.

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