Fast 25 Millionen Steuerpflichtige werden laut Bundesfinanzministerium am 1. Januar vom Solidaritätszuschlag ganz oder teilweise befreit. „Es wird geschätzt, dass rund 24,7 Millionen Steuerpflichtige ab dem Jahr 2021 ganz oder teilweise vom Soli entlastet werden“, sagte eine Ministeriumssprecherin der „Rheinischen Post“ (Montagausgabe) laut Vorabbericht. Etwa 90 Prozent derjenigen, die bisher Solidaritätszuschlag zur veranlagten Einkommensteuer und Lohnsteuer gezahlt hätten, würden vollständig entlastet. Für weitere 6,5 Prozent der Steuerpflichtigen entfalle der Zuschlag teilweise. Insgesamt würden die Steuerzahler im ersten Jahr um rund 9,8 Milliarden Euro entlastet. Bis 2024 steige die jährliche Entlastung auf rund zwölf Milliarden Euro, so die Sprecherin.
Bisher wird der Soli erst ab einer Einkommens-Freigrenze erhoben. Diese steigt ab 2021 auf 16.956 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 33.912 Euro für Eheleute. Die Erhöhung der Freigrenzen werde bereits beim Lohnsteuerabzug 2021 berücksichtigt, hieß es aus dem Finanzministerium. Damit könnten Arbeitnehmer die Entlastung bereits im Januar auf dem Gehaltszettel sehen.
SPD-Chef: „Rest-Soli für Corona-Lasten nutzen“
Der SPD-Vorsitzende Norbert Walter-Borjans sagte derselben Zeitung laut Vorabbericht, die noch verbleibenden Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag sollten zur Finanzierung der Corona-Lasten eingesetzt werden. „Die obersten 3,5 Prozent der Steuerzahler müssen ihn weiter in voller Höhe weiterbezahlen“, so der Politiker mit Blick auf den Solidaritätszuschlag. „Es gibt gute Gründe, diesen Rest-Soli als Teil der solidarischen Finanzierung für die Corona-Lasten beizubehalten.“
Mehr zum Thema: Droht die Umwidmung zum Pandemie-Soli?