Solidaritätszuschlag Soli-Erhebung über 2019 hinaus verstößt laut Gutachten gegen das Grundgesetz

Die FDP stellt mit einem Gutachten die Soli-Pläne der Großen Koalition infrage. Eine Erhebung über 2019 hinaus wäre demnach nicht verfassungsmäßig.

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Gutachten: Soli muss verfassungsrechtlich schon 2020 weg Quelle: dpa

Berlin Der Solidaritätszuschlag muss nach einem verfassungsrechtlichen Gutachten im Auftrag der FDP-Fraktion spätestens zum Jahr 2020 abgeschafft werden. Der in der Großen Koalition vereinbarte teilweise Wegfall ab 2021 verstoße gegen das Grundgesetz, sagte der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, am Donnerstag in Berlin.

Nach dem Auslaufen des Solidarpakts II Ende des Jahres sei die Soli-Erhebung nicht mehr zu rechtfertigen. Papier hatte das Gutachten im Auftrag der FDP-Fraktion erstellt.

Union und SPD haben im Koalitionsvertrag verabredet, dass 90 Prozent der Soli-Zahler den Zuschlag ab 2021 nicht mehr entrichten müssen. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) will noch in diesem Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Die teilweise Abschaffung würde den Bund pro Jahr rund zehn Milliarden Euro kosten.

In der Union wird eine vollständige Abschaffung gefordert – Finanzpolitiker von CDU und CSU hatten zuletzt aber gewarnt, angesichts schrumpfender finanzieller Spielräume müsse das womöglich hintenan gestellt werden.

Die FDP dagegen hält an ihrer Forderung fest, den Soli bereits zum 1. Januar 2020 vollständig zu streichen. Das sei „nicht nur politisches Gebot, sondern auch finanzierbar“, sagte Fraktionsvize Christian Dürr. Andernfalls riskiert die Bundesregierung nach Einschätzung der FDP einen „offenen Verfassungsbruch“ und Tausende Einsprüche gegen Steuerbescheide. Das bedeute ein gewaltiges Risiko für den Haushalt.

Nach Ansicht von Papier ist der Solidaritätszuschlag für Ausnahmesituationen vorgesehen und deswegen tendenziell vorübergehend. Werde dagegen dauerhaft mehr Geld benötigt, müssten die Regelsteuern, etwa die Einkommenssteuer, angepasst werden. Höhere Einkommenssteuern müssten aber – anders als die Mittel aus dem Soli – mit den Ländern geteilt werden.

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