Sozialabgaben Arbeitsminister Heil hält weitere Senkung des Arbeitslosenbeitrages für vorstellbar

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung könnte im kommenden Jahr um 0,4 Prozent sinken – 0,1 Prozent mehr, als im Koalitionsvertrag vorgesehen.

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Arbeitslosenbeitrag: Arbeitsminister hält Senkung für vorstellbar Quelle: dpa

Gifhorn Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat Bereitschaft erkennen lassen, den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung im kommenden Jahr um 0,4 Prozentpunkte zu senken. Der SPD-Politiker ging damit am Dienstag auf die Union zu. Heil verwies bei einem Pressetermin in Gifhorn auf den Koalitionsvertrag, der eine Verringerung des Beitrages um 0,3 Punkte auf 2,7 Prozent ab 2019 vorsieht. „Ich kann mir vorstellen, den Arbeitslosenbeitrag um weitere 0,1 Punkte zu senken“, sagte Heil. „Voraussetzung ist aber, dass die Union der Qualifizierungsoffensive zustimmt. Eine Möglichkeit wäre eine befristete Senkung per Rechtsverordnung bis Anfang 2022.“ Die bereits vereinbarte Senkung um 0,3 Punkte würde dagegen unbefristet per Gesetz auf den Weg gebracht.

Heil machte deutlich, dass er von der Union Entgegenkommen erwartet, deren Fraktionschef Volker Kauder zuletzt eine Beitragssenkung um 0,6 Prozentpunkte gefordert hatte. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Union die Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung zum 1. Januar 2019 blockieren will“, sagte Heil. Der Arbeitsminister will den finanziellen Spielraum bei der Bundesagentur für Arbeit (BA), deren Rücklage bis Ende des Jahres auf über 20 Milliarden Euro steigen könnte, auch für die Förderung der Weiterqualifizierung von Beschäftigten nutzen. Für Kurzzeitbeschäftigte soll es leichter werden, das reguläre Arbeitslosengeld I zu erhalten. Die Union will dies bisher nicht mittragen.

Eine Absenkung des Beitragssatzes um 0,3 Punkte würde Arbeitnehmer und Arbeitgeber um etwa 3,5 Milliarden Euro entlasten. Ein Verringerung um weitere 0,1 Punkte würde die Entlastung um knapp 1,2 Milliarden Euro erhöhen.

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