




Die Bundesregierung will mehr Investoren für den Bau günstiger Wohnungen gewinnen - auch damit die Unterbringung von Flüchtlingen künftig besser funktioniert. Bauministerin Barbara Hendricks (SPD) legte dazu am Mittwoch im Kabinett eine Reihe von Vorschlägen vor, die von CDU und CSU allerdings noch nicht alle mitgetragen werden. Dazu gehört eine erneute Verdoppelung der Finanzmittel des Bundes für den sozialen Wohnungsbau auf zwei Milliarden Euro pro Jahr.
Die Regierung schätzt, dass jedes Jahr neue 350.000 Wohnungen benötigt werden. Hendricks sprach sich für eine bundesweite Vereinheitlichung der Bauordnungen aus. Wenn etwa in jedem Bundesland andere Vorschriften für den Einbau von Fahrstühlen gälten, dann sei das eine „Investitionsbremse“.
Status und Schutz von Flüchtlingen in Deutschland
Immer mehr Flüchtlinge kommen nach Deutschland. Viele von ihnen dürfen nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl aus unterschiedlichen rechtlichen Gründen bleiben. Dabei reicht die Spannbreite vom Asylstatus bis zu einer befristen Duldung mit drohender Abschiebung.
Flüchtlinge, die in ihrem Heimatländern politisch verfolgt werden, haben laut Artikel 16 a des Grundgesetzes Anspruch auf Asyl. Hierfür gibt es allerdings zahlreiche Schranken, die Ablehnungsquote bei Asylanträgen liegt bei 98 Prozent. Schutz und Bleiberecht etwa wegen religiöser Verfolgung oder der sexuellen Orientierung wird auf Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt. Für die Praxis spielt die genaue rechtliche Grundlage allerdings keine Rolle: Anerkannte Asylberechtigte erhalten gleichermaßen eine Aufenthaltserlaubnis, die nach drei Jahren überprüft wird. Auch bei den staatlichen Unterstützungsleistungen, etwa Arbeitslosengeld II oder Kindergeld, gibt es keine Unterschiede.
Sogenannten subsidiären, also nachrangigen, Schutz erhalten Flüchtlinge, die zwar keinen Anspruch auf Asyl haben, in ihrer Heimat aber ernsthaft bedroht werden, etwa durch Bürgerkrieg oder Folter. Sie sind als „international Schutzberechtigte“ vor einer Abschiebung erst einmal sicher und erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für zunächst ein Jahr. Die Erlaubnis wird verlängert, wenn sich die Situation im Heimatland nicht geändert hat.
Eine Duldung erhält, wer etwa nach einem gescheiterten Asylantrag zur Ausreise verpflichtet ist, aber vorerst nicht abgeschoben werden kann. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn kein Pass vorliegt oder es keine Flugverbindung in eine Bürgerkriegsregion gibt. Fällt dieses sogenannte Hindernis weg, droht dem Betroffenen akut die Abschiebung. Zu den Hindernissen für eine Abschiebung zählt unter anderem auch der Schutz von Ehe und Familie. Beispielweise kann ein Ausländer, der hier mit einer Deutschen ein Kind hat, nicht ohne weiteres abgeschoben werden.
Für den Bau von Flüchtlingsunterkünften hatte Hendricks bereits 2014 und 2015 einige Vorschriften des Bauplanungsrechts vorübergehend außer Kraft gesetzt. „Heute dürfen Städten und Gemeinden praktisch überall, wo es unschädlich für Leben und Gesundheit ist, Erstunterkünfte und Flüchtlingsheime errichten“, sagte die Ministerin. Gemeinsam mit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will sie nun außerdem steuerliche Anreize schaffen. Geplant ist eine Sonderabschreibung, die es aber nur in Vierteln geben soll, wo es zu wenige bezahlbare Wohnungen gibt. Das könnte bereits im Februar vom Kabinett beschlossen werden.
Der Vorsitzende der Linkspartei, Bernd Riexinger, kritisierte dies als „Flirt mit Immobilieninvestoren“. Er sagte, besser wäre es, Bundesmittel für den öffentlichen kommunalen Wohnungsbau zu verwenden.
Hendricks will unbedingt vermeiden, dass sich in Deutschland Ghettos bilden, in denen vor allem Flüchtlinge leben. Auch soll kein sozialer Sprengstoff durch die Konkurrenz von Deutschen und Zuwanderern auf dem Wohnungsmarkt entstehen.
Inzwischen wird vor allem in der SPD darüber diskutiert, ob der Bund möglicherweise wieder die Verantwortung für den sozialen Wohnungsbau übernehmen sollte. Seit der Föderalismusreform kümmern sich die Länder in Eigenregie darum und erhalten dafür Geld vom Bund. Es steht den Ländern allerdings frei, diese Finanzmittel auch für andere Zwecke zu verwenden. Die Länder hatten im Herbst 2015, nachdem der Bund die Mittel von 518 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro erhöht hatte, zugesagt, dieses Geld ausschließlich für Sozialwohnungen zu verwenden. Rechtlich bindend ist dies allerdings nicht.
Wie zuvor schon die Verbände der Bauwirtschaft, so äußerte sich auch Hendricks kritisch zu der inzwischen weit verbreiteten Nutzung von Wohncontainern für Flüchtlinge. Das hätte mancherorts „mit mehr Fantasie“ gelöst werden können, sagt die SPD-Politikerin - etwa durch „serielles Bauen mit vorgefertigten Typen“, die später auch von Studenten oder Senioren genutzt werden könnten. Hendricks: „Kein Student wird jemals freiwillig in einen Metallcontainer einziehen.“