
EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla will das Minimum in der EU von 14 auf 18 Wochen heraufsetzen.
Deutschland müsste dann den Mutterschutz um vier Wochen verlängern. Am 8. Oktober will Spidla einen Gesetzesentwurf dazu vorlegen.
Der Entwurf, der der WirtschaftsWoche vorliegt, sieht neben dem Mindestzeitraum auch vor, dass Frauen während des Mutterschutzes Anrecht auf eine Bezahlung in Höhe ihres vollen Lohnes oder Gehaltes haben.
Die derzeit geltende EU-Richtlinie schreibt nur ein Anrecht auf eine Bezahlung in Höhe des Krankengeldes vor.
Die EU-Kommission begründet ihre Sozialgesetzgebung mit besseren Chancen für Frauen: „Eine längere Auszeit hätte eine positive Wirkung auf die Beziehung zum Kind und könnte der Frau helfen, berufstätig zu bleiben“ heißt es in dem Papier. Europaparlament und die Mitgliedsstaaten müssen der Richtlinie zustimmen.