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Sozialpolitik SPD-Linke will bei Energiearmut Hartz IV erhöhen

Die Energiewende macht nicht nur Unternehmen zu schaffen, sondern auch Hartz-IV-Empfängern.

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Geldscheine und eine Steckdosenleiste Quelle: dpa

Angesichts steigender Strompreise fordert der linke Flügel der SPD-Bundestagsfraktion „eine verfassungskonforme Neuberechnung der Hartz-IV-Regelsätze vorzunehmen“. Nach Schätzungen des Paritätischen Gesamtverbandes klemmten die Energieversorger 2011 rund 200.000 Arbeitslosengeld-II-Beziehern den Strom ab, weil diese ihre Rechnungen nicht zahlen konnten.

Was Verbraucher zahlen
Stromverbraucher finden bei der Zusammensetzung des Strompreises einen Posten namens EEG-Umlage. Sie ist seit dem Jahr 2000 im Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) verankert, um Ökoenergien zu fördern. Quelle: dpa
Derzeit sind 3,59 Cent je Kilowattstunde zu zahlen. Bei einem Verbrauch von 3500 Kilowattstunden pro Jahr sind das für eine Familie Ökoförderkosten von 125 Euro pro Jahr. Gezahlt wird die Differenz zwischen dem Marktpreis, etwa für eine Kilowattstunde Solarstrom, und dem festen Fördersatz. Ein Beispiel: Quelle: dpa
Derzeit bekommt ein Hausbesitzer mit einer Solaranlage auf dem Dach 19,5 Cent pro Kilowattstunde. Wird der Strom an der Strombörse für 7 Cent verkauft, müssen die Verbraucher 12,5 Cent über die EEG-Umlage bezahlen. Quelle: dpa
Die Verwalter des Umlage-Kontos, die Übertragungsnetzbetreiber, berechnen angesichts der Anlagenzahl und Erfahrungswerten beim Wetter die möglichen Förderzahlungen und geben immer zum 15. Oktober eine Umlage für das kommende Jahr an. Verrechnen sie sich, wird das mit der nächsten Umlage korrigiert. Für 2013 werden Steigerungen bei der Umlage vorausgesagt. Quelle: dpa
Diese wären aber nicht primär dem rasant steigenden Anteil erneuerbarer Energien am Strommix (derzeit 20 Prozent) anzulasten. Industrieunternehmen wurden teilweise von Ökoförderkosten befreit, um sie in Deutschland zu halten. Gleiches gilt für Netznutzungskosten. Lasten werden also auf weniger Schultern verteilt. Quelle: dpa
Hinzu kommt eine teure Marktprämie für Besitzer von Wind- und Solarparks, die Strom selbst vermarkten. Und die mögliche Steigerung liegt in der Umlageberechnung begründet. Da immer mehr Solarstrom mittags den Börsenstrompreis senkt, wächst die Differenz zum Fördersatz und damit die Kosten für die Bürger. Der Solarstrom wird so also Opfer des eigenen Erfolges. Quelle: dpa

In einem energiepolitischen Papier, das Hilde Mattheis, Sprecherin der Arbeitsgruppe Verteilungsgerechtigkeit, verfasst hat, heißt es weiter: „Die Bemessung der Stromkosten im Regelsatz ist zu gering.“ Sie seien binnen fünf Jahren um bis zu 40 Prozent gestiegen. Daher müsse der Regelbedarf „Preisveränderungen besser berücksichtigen“. Faktisch bedeutet das eine Erhöhung der Grundsicherung. Als Alternative schlägt Mattheis „eine kostenlose Mindestversorgung“ mit Strom für Hartz-IV-Empfänger vor, um „Energiearmut zu verhindern“.

Derzeit erhalten alleinstehende Langzeitarbeitslose monatlich 374 Euro pro Monat, zusätzlich werden Ausgaben für Miete und Heizung übernommen. Die Stromkosten müssen Hartz-IV-Empfänger selbst zahlen. Nach Angaben von Sozialverbänden steigt die Zahl derjenigen, die damit finanziell überfordert sind. Für Betroffene sei das eine „Demütigung“, schreibt Mattheis. Hartz-IV-Empfänger hätten einen überdurchschnittlich hohen Stromverbrauch, „weil sie mehr Zeit zu Hause verbringen als berufstätige Personen“ und für energieeffiziente Geräte das Geld fehle. Außerdem empfiehlt die SPD-Linke einen „Sozialtarif“ für Strom, der mit zunehmendem Einkommen steigt. Das Papier soll nach der Sommerpause von den SPD-Abgeordneten beraten werden.

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