
Angesichts steigender Strompreise fordert der linke Flügel der SPD-Bundestagsfraktion „eine verfassungskonforme Neuberechnung der Hartz-IV-Regelsätze vorzunehmen“. Nach Schätzungen des Paritätischen Gesamtverbandes klemmten die Energieversorger 2011 rund 200.000 Arbeitslosengeld-II-Beziehern den Strom ab, weil diese ihre Rechnungen nicht zahlen konnten.





In einem energiepolitischen Papier, das Hilde Mattheis, Sprecherin der Arbeitsgruppe Verteilungsgerechtigkeit, verfasst hat, heißt es weiter: „Die Bemessung der Stromkosten im Regelsatz ist zu gering.“ Sie seien binnen fünf Jahren um bis zu 40 Prozent gestiegen. Daher müsse der Regelbedarf „Preisveränderungen besser berücksichtigen“. Faktisch bedeutet das eine Erhöhung der Grundsicherung. Als Alternative schlägt Mattheis „eine kostenlose Mindestversorgung“ mit Strom für Hartz-IV-Empfänger vor, um „Energiearmut zu verhindern“.
Derzeit erhalten alleinstehende Langzeitarbeitslose monatlich 374 Euro pro Monat, zusätzlich werden Ausgaben für Miete und Heizung übernommen. Die Stromkosten müssen Hartz-IV-Empfänger selbst zahlen. Nach Angaben von Sozialverbänden steigt die Zahl derjenigen, die damit finanziell überfordert sind. Für Betroffene sei das eine „Demütigung“, schreibt Mattheis. Hartz-IV-Empfänger hätten einen überdurchschnittlich hohen Stromverbrauch, „weil sie mehr Zeit zu Hause verbringen als berufstätige Personen“ und für energieeffiziente Geräte das Geld fehle. Außerdem empfiehlt die SPD-Linke einen „Sozialtarif“ für Strom, der mit zunehmendem Einkommen steigt. Das Papier soll nach der Sommerpause von den SPD-Abgeordneten beraten werden.