Geht es nach dem Willen von Bundesfamilienministern Lisa Paus (Grüne), dann soll die von der Ampelkoalition geplante Kindergrundsicherung zu einem „umfassenden Familienleistungsausgleich durch einen einkommensunabhängigen Garantiebetrag in gleicher Höhe für alle Kinder“ ausgebaut werden. Die gesetzliche Einführung dieser Leistung stelle „eines der zentralen familien- und sozialpolitischen Vorhaben der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode“ dar, heißt es in einem Eckpunktepapier, das derzeit an die Ministerien verschickt wird und das der WirtschaftsWoche vorliegt.
Mehr Familien sollen profitieren
Danach ist ausdrücklich vorgesehen, „nicht nur das Leistungsniveau zu erhöhen, sondern auch mehr Familien und ihre Kinder mit Unterstützungsbedarf zu erreichen“. Durch „vereinfachte Zugänge zur Leistung und durch die digitale Ausgestaltung des Antrags- und Bewilligungsverfahrens soll eine „hohe Inanspruchnahme“ erreicht werden, heißt es in dem Eckpunktepapier. Eine einfache Einkommensprüfung und die Bündelung von verschiedenen sozialpolitischen Leistungen soll es den Antragstellern leichter machen.
In der Vergangenheit war immer wieder kritisiert worden, dass das bestehende System der Familienförderung mit Dutzenden verschiedenen Leistungen und gesetzlichen Anspruchsgrundlagen viel zu kompliziert und bürokratisch sei. Die Präsidentin des Sozialverbands VDK, Verena Bentele, hatte von einem „Behördendschungel“ gesprochen, der die Bedürfnisse von Familien mit Kindern sowie die von behinderten Menschen nicht wahrnehme.
2,8 Millionen arme Kinder
Aktuell leben rund 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland von staatlichen Leistungen zur Existenzsicherung, davon 1,6 Millionen trotz Erwerbstätigkeit der Eltern. Das betrifft rund jedes fünfte Kind. Die Kindergrundsicherung soll aus zwei Komponenten bestehen: einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag, der dem heutigen Kindergeld nachfolgt und einem altersgestaffelten Zusatzbeitrag, der vom Einkommen des Kindes und der Eltern abhängt. Der Garantiebetrag der Kindergrundsicherung soll ab 2025 mindestens der Höhe des dann geltenden Kindergelds entsprechen – aktuell sind das 250 Euro pro Kind. Damit sollen heutige Leistungen zusammengefasst werden wie etwa das Kindergeld, die steuerlichen Kinderfreibeträge, Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, die Sozialhilfe für Kinder und die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes für Kinder.
Eigener Anspruch der Kinder
Um die Rechtsposition der Kinder und Jugendlichen zu stärken, soll der Garantiebetrag nicht mehr für den Bedarf der Eltern herangezogen werden, auch wenn der existenzsichernde Bedarf von Jugendlichen durch eigenes Einkommen gedeckt wird. Werden Kinder volljährig und ziehen aus, sollen sie den Garantiebetrag künftig direkt erhalten.
Ziel der Neuregelung sei ein „wirksames Instrument der Armutsprävention und Armutsbekämpfung“, wie Familienministerin Paus sagt. Nach dem Willen der Ministerin würde das Gesetzgebungsverfahren nach der Sommerpause beginnen. Bisherigen Schätzungen zufolge dürfte die Kindergrundsicherung zwischen acht und zehn Milliarden Euro kosten.
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