Die rund 1000 Kirchen im Erzbistum Köln sollen kalt bleiben. Gemeinden, die diesem Wunsch nicht nachkommen, können nicht mit Heizkostenzuschüssen rechnen. Das hat die WirtschaftsWoche erfahren. Nach eigenen Angaben will das Erzbistum seine zugehörigen Gemeinden am heutigen Mittwoch bitten, im anstehenden Herbst und Winter die Kirchen nicht zu beheizen.
Wegen der Gasknappheit rechnen viele Gemeinden mit deutlich steigenden Heizkosten. In Kalkulationen, die dem Generalvikariat Köln vorliegen, liegen die Abschlagszahlungen fürs Heizen bis zu zweieinhalbmal so hoch wie zuletzt. Angesichts der gestiegenen Preise verschlingt das Beheizen einer Kirche nun im Schnitt eine niedrige bis mittlere fünfstellige Summe im Jahr. Das Erzbistum fordert deshalb radikale Sparmaßnahmen. „Kirchen wurden 1000 Jahre lang nicht beheizt und es war kein Problem“, sagt Christian Weingarten, Umweltbeauftragter des Erzbistums Köln.
Ob die Gemeinden die Bitte des Erzbistums umsetzen, ist ihnen überlassen. Sie sind rechtlich eigenständige Einheiten. Sie werden nach Angaben des Erzbistums aber keine Zuschüssen für ihre Heizkosten bekommen, selbst wenn diese massiv steigen. Zudem sind Gemeinden auch von staatlicher Seite zum Energiesparen angehalten: Kirchen gelten als öffentliche Gebäude im Sinne der Energieeinsparverordnung. Zugleich sind sie in der Regel nicht gedämmt und verfügen meist über veraltete, ineffiziente Heizungsanlagen.
Die Energiespar-Vorgaben der Bundesregierung
- Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume werden nicht mehr geheizt – außer, es gibt dafür sicherheitstechnische Gründe.
- Öffentliche Gebäude werden nur noch bis höchstens 19 Grad geheizt - bei körperlich leichter und überwiegend sitzender Tätigkeit. Bisher lag die empfohlene Mindesttemperatur laut Ministerium bei 20 Grad. Für Arbeitsräume, in denen Menschen leichte Tätigkeiten „überwiegend im Stehen oder Gehen” oder mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeiten verrichten, gilt eine Obergrenze von 18 Grad. Für mittelschwere Tätigkeiten überwiegend im Stehen oder Gehen sind es 16 Grad und für körperlich schwere Tätigkeiten 12 Grad. Für Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder andere soziale Einrichtungen gilt die neue Regelung nicht.
- Boiler und Durchlauferhitzer dürfen nicht mehr für die Warmwasserbereitung am Waschbecken genutzt werden – es sei denn, das ist aus hygienischen Gründen vorgeschrieben.
- Die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen wird ausgeschaltet. Ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten.
- Die Verordnung schreibt nicht vor, dass zum Beispiel in Büros die Raumtemperaturen verringert werden müssen – es werde aber ermöglicht, dass Arbeitgeber auch im gewerblichen Bereich rechtssicher weniger heizen dürfen und Gelegenheit haben, dem Beispiel der öffentlichen Hand zu folgen. Dies sei Grundlage für Selbstverpflichtungen von Betrieben und betrieblichen Vereinbarungen zur Energieeinsparung.
- Klauseln in Mietverträgen, die eine bestimmte Mindesttemperatur vorsehen, werden vorübergehend ausgesetzt.
- Private Pools, ob drinnen oder draußen, dürfen nicht mehr mit Gas und Strom geheizt werden.
- Gasversorger und Besitzer größerer Wohngebäude müssen ihre Kunden beziehungsweise Mieter frühzeitig informieren – über den erwarteten Energieverbrauch, dessen Kosten und Einsparmöglichkeiten. Das soll spätestens zum Beginn der Heizsaison passieren.
- Leuchtreklame und Werbetafeln werden von 22.00 Uhr abends bis 16.00 Uhr am Folgetag ausgeschaltet – wenn dies nicht zur Verkehrssicherheit nötig ist wie etwa an Bahnunterführungen. Der Gedanke dahinter: Weil es tagsüber ohnehin hell ist, soll die Beleuchtung erst am Nachmittag wieder für sechs Stunden eingeschaltet werden dürfen.
- Ladentüren oder sonstige „Eingangssysteme” zu beheizten Geschäftsräumen im Einzelhandel dürfen nicht mehr dauerhaft offen stehen – außer das ist für das Offenhalten eines Fluchtwegs erforderlich.
Das Erzbistum Köln ist mit rund 1,8 Millionen Katholiken das mitgliedsstärkste Bistum Deutschlands.
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