
Einem "Spiegel"-Vorabbericht vom Freitag zufolge schlug SPD-Vize Olaf Scholz vor, EU-Ausländer sollten erst dann dauerhaft Sozialleistungen beantragen können, wenn sie ein Jahr in einem Land gelebt und gearbeitet hätten. Entsprechende Urteile habe der Europäische Gerichtshof bereits gefällt. Hamburgs Erster Bürgermeister forderte, die deutschen Sozialgesetze für europäische Zuwanderer präzise an die europäische Rechtsprechung anzupassen. "Freizügigkeit bedeutet nicht, dass man sich aussuchen kann, wo man Sozialleistungen erhält." Niemand wolle "Wanderungsbewegungen, die durch höhere Sozialleistungen motiviert werden".
Das Bundessozialgericht hatte Anfang Dezember entschieden, dass EU-Ausländer nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland Anspruch auf Sozialhilfe haben.
Arbeitsministerin Andrea Nahles hatte kürzlich gesagt, es gebe "ganz klar einen gesetzlichen Handlungsbedarf". Die Kommunen müssten davor bewahrt werden, unbegrenzt für mittellose EU-Ausländer sorgen zu müssen, sagte die SPD-Politikerin der "Rheinischen Post". Für die Sozialhilfe müssen Städte, Kommunen und Landkreise aufkommen. Ein deutscher, alleinstehender Sozialhilfe-Empfänger mit eigenem Haushalt hat einen Anspruch auf rund 400 Euro pro Monat.