Empfänger von Hartz-IV-Leistungen sollten nach dem Willen des SPD-Vizevorsitzenden Thorsten Schäfer-Gümbel ihr komplettes Vermögen behalten können. „Die Betroffenen müssen das Erarbeitete behalten dürfen - sei es ein Haus, eine Wohnung oder sonstiges Eigentum“, sagte er dem Berliner „Tagesspiegel“ (Dienstag).
Bislang müssen Hartz-IV-Empfänger zunächst ihr eigenes Vermögen einsetzen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Erst dann können sie die Grundsicherung in Anspruch nehmen. Pro Lebensjahr steht volljährigen Betroffenen allerdings ein Freibetrag von 150 Euro zu. Dieses Schonvermögen ist auf maximal 10 050 Euro begrenzt. Hinzu kommen weitere Freibeträge etwa für Altersvorsorge und Kinderbetreuung.
Der FDP-Sozialpolitiker Pascal Kober sagte, eine „völlige Anrechnungsfreiheit aller Vermögenswerte“ dürfe es nicht geben. „Dies würde das Grundprinzip der Grundsicherung, die eine solidarische Unterstützung in Notlagen sein soll, außer Kraft setzen.“ Als richtig bewertete er etwa die Idee, selbstgenutztes Wohneigentum oder Wohneigentum, das verbindlich der Altersvorsorge dienen soll, aus der Vermögensanrechnung herauszunehmen.