Staatshilfen Mehr als zwei Millionen Kleinunternehmer brauchen die Hilfe des Staates

Die erste Welle der Anträge auf Staatshilfen erst einmal ausgelaufen. Allerdings werden aus den Ländern bereits weitere Forderungen nach Staatshilfen erhoben. Quelle: imago images

Bund und Länder zahlten mehr als 14 Milliarden Euro an Kleinunternehmen und Solo-Selbständige. Der Großteil der Anträge wurde bewilligt. Die meisten Anfragen kamen aus NRW und Bayern. Insgesamt erhielten die Unternehmen bis jetzt 64,3 Milliarden Euro Hilfe.

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Mit einer finanziellen wie administrativen Kraftanstrengung haben Bund und Länder in der Coronakrise auf die Probleme von Kleinunternehmern und Solo-Selbständigen reagiert. Insgesamt wurden 2,28 Millionen Hilfsanträge gestellt und von den Behörden bearbeitet, wobei 1,87 Millionen Anfragen bewilligt wurden. Das ergibt sich aus einer internen Übersicht der Bundesregierung zur Lage der deutschen Wirtschaft in der Pandemie, die der Wirtschaftswoche vorliegt.

Das Volumen der Unterstützungszahlungen liegt bei 14,3 Milliarden Euro. Die meisten Anträge wurden in NRW und Bayern gestellt. Aber auch aus dem kleinsten Bundesland Bremen kamen mit 13500 Hilfsanträgen noch vergleichsweise viele Nachfragen.

Insgesamt haben Bund und Länder bis jetzt 64,3 Milliarden Euro für verschiedene Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der Unternehmen geleistet. Dazu zählen Soforthilfen (14,3), Bürgschaften der Bürgschaftsbanken (0,8), Großbürgschaften (2,3) sowie Mittel aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds in Höhe von 6,0 Milliarden Euro. Aus dem KfW-Sonderprogramm sind bisher 41 Milliarden Euro geflossen.

Damit ist die erste Welle der Anträge auf Staatshilfen erst einmal ausgelaufen. Allerdings werden aus den Ländern bereits weitere Forderungen nach Staatshilfen erhoben. Insbesondere die Autoländer Niedersachsen und Bayern drängen mit Blick auf die schlechte Lage der Automobilwirtschaft auf weitere Hilfen.

Hilfen für kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige (Landes- & Bundesmittel)
BundeslandAnzahl AnträgeMio. €Anzahl BewilligungenMio. €Anmerkungen
Baden-Württemberg261.2002.069229.6001819
Bayern393.300*264.3001648
Berlin275.5001841270.7001798
Brandenburg72.60056759.900468
Bremen13.5009310.60063
Hamburg 64.600*46.100467Anzahl der Bewilligungen
nur Bundesmittel
Hessen127.600100699.700783
Mecklenburg-Vorpommern43.100*33.400256
Niedersachsen160.000841130.300767
Nordrhein-Westfalen497.7004.747409.6003907
Rheinland-Pfalz110.300131468.900541Antragszahlen der
erfassten Anträge
Saarland31.700*27.000177
Sachsen89.10071284.100667
Sachsen-Anhalt36.30024334.500239Antragszahlen der
erfassten Anträge
Schleswig-Holstein60.10044053.900401
Thüringen48.30027843.700263
Gesamt 2.285.100*1.866.20014.263

*Diese Länder haben kein Landesprogramm zur Corona-Soforthilfe an Unternehmen mit 0 bis zehn Beschäftigten.

Liquiditätshilfen aus dem KfW-Sonderprogramm
Anzahl AnträgeMio. €Anzahl BewilligungenMio. €
KfW-Unternehmerkredit252715.67320419.043
KfW-Unternehmerkredit KMU58.43815.63854.62713.724
ERP-Gründerkredit7526455128
ERP-Gründerkredit KMU54359735133874
KfW-Schnellkredit14.3964.67914.0194.539
Sonderprogramm4515.9022912.212
Maßnahmenpaket Start-ups84458455
Summe80.92453.62875.91240.974

Die Bundesregierung plant bisher noch keine neuen Konjunkturpakete, will aber im Fall einer zweiten Infektionswelle eine Verlängerung bestehender Maßnahmen beschließen und notfalls auch das Volumen der Programme zugunsten der Wirtschaft ausweiten.

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