Staatstrojaner Bundesrat billigt Überwachung von WhatsApp und Co

Der Bundesrat hat den Weg für den sogenannten Staatstrojaner freigemacht und der umstrittenen Überwachung von WhatsApp und Co zugestimmt. Auch das Gesetz gegen Hass im Netz kommt.

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WhatsApp & Co Quelle: dpa

Die Sicherheitsbehörden können zur Verbrechensbekämpfung künftig sogenannte Staatstrojaner einsetzen und damit unter anderem auf Messenger-Dienste wie WhatsApp zugreifen. Der Bundesrat billigte am Freitag Änderungen der Strafprozessordnung, womit künftig bei besonders schweren Straftaten die Online-Durchsuchung und die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung eingesetzt werden dürfen. In beiden Fällen müssen die Behörden eine Schadsoftware auf Handys, Computern, Laptops und Tablets einsetzen. Der Bundestag hatte dem Vorhaben bereits vor zwei Wochen zugestimmt.

Bei der Quellen-TKÜ können die Behörden mit einer Überwachungssoftware die laufende Kommunikation eines Verdächtigen auf einem Gerät - also direkt an der Quelle - mitlesen und aufzeichnen, bevor sie verschlüsselt wird. Bei der Online-Durchsuchung können auch Speichermedien wie Festplatten zu Ermittlungszwecken ausgelesen werden. Sie erlaubt es, unbemerkt aus der Ferne den Computer eines Verdächtigen nach Hinweisen auf Straftaten zu untersuchen.

Für den Einsatz dieser Instrumente sollen strenge Voraussetzungen gelten, ähnlich wie für die akustische Wohnraumüberwachung, die nur auf Anweisung eines Richters möglich ist. Tatsachen müssen den Verdacht begründen, dass jemand mit einer schweren Straftat zu tun hat.

Dem geplanten Gesetz gegen Hass und Verleumdung im Internet stimmte der Bundesrat ebenfalls zu. Internetplattformen wie Facebook und Twitter müssen künftig konsequenter gegen Hasskommentare und Falschnachrichten vorgehen. Das Gesetz verpflichtet die Betreiber von sozialen Netzwerken, offensichtlich strafbare Inhalte binnen 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde zu löschen oder zu sperren.

Sonstige rechtswidrige Inhalte müssen "in der Regel" binnen sieben Tagen gelöscht oder gesperrt werden. Die Netzwerk-Betreiber werden verpflichtet, den Nutzern dazu ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden anzubieten. Kommen die Unternehmen dem nicht nach, droht ihnen eine Geldbuße von bis zu 50 Millionen Euro.

Die sozialen Netzwerke können die Entscheidung an gemeinsame Einrichtungen der Plattformbetreiber abgeben, die nach dem Vorbild des Jugendmedienschutzes funktionieren. Die Einrichtungen der Selbstregulierung müssen pluralistisch besetzt und ihre Prüfer unabhängig von den Plattformen sein. Auch müssen sie jeweils von mehreren Anbietern getragen werden.

Wenn die Betreiber der Netzwerke strafbare Inhalte gar nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig löschen, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit. Allerdings hat die einmalige Nichtlöschung von Inhalten nicht bereits Bußgelder zur Folge. Vielmehr muss es sich um "systemische Fehler" handeln - also wenn ein Beschwerdemanagement nicht oder nicht richtig eingerichtet worden ist. Die Geldbuße kann fünf Millionen Euro gegen eine für das Beschwerdeverfahren verantwortliche Person betragen. Gegen Unternehmen kann die Buße bis zu 50 Millionen Euro ausmachen.

Endlich ist der Staat mal spendabel: Statt 154 Euro zahlt er Sparern künftig 175 Euro. Doch die meisten freuen sich zu früh. Ihnen bringt das wenig. Um genau zu sein: nichts.
von Niklas Hoyer
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