Stefan Mappus Ex-Ministerpräsident bekommt keinen Schadenersatz

Der Bundesgerichtshof hat die Klage von Stefan Mappus gegen eine Stuttgarter Anwaltskanzlei endgültig zurückgewiesen. Sie hatte den Ex-Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg bei der Verstaatlichung von EnBW beraten.

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Stefan Mappus (CDU) ist ehemaliger Ministerpräsident von Baden-Württemberg. Quelle: dpa

Der ehemalige baden-württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus bekommt von der Stuttgarter Anwaltskanzlei Gleiss Lutz keinen Schadenersatz. Der Bundesgerichtshof (BGH) schmetterte die Klage des Ex-CDU-Politikers am Donnerstag endgültig ab.

Mappus hatte die Wirtschaftskanzlei verklagt, die das damals von ihm geführte Land Baden-Württemberg bei der milliardenschweren Verstaatlichung des Energiekonzerns EnBW beraten hatte. Der Ministerpräsident warf den Juristen Pflichtverletzungen vor. Mappus hatte die EnBW-Anteile der französischen Electricité de France (EdF) für 4,7 Milliarden Euro am Landtag vorbei zurückgekauft.

Kritiker warfen der Landesregierung vor, zu viel bezahlt zu haben – zumal nachdem die Bundesregierung wenige Monate später den Atomausstieg verkündet hatte. Die EnBW war wie kein anderer Stromkonzern in Deutschland von Atomkraftwerken abhängig. Mappus' Regierung wurde 2011 abgewählt, er zog sich anschließend aus der Politik zurück. Gegen den Politiker hatte zeitweise die Staatsanwaltschaft ermittelt, das Verfahren wurde aber eingestellt.

Mappus wollte vor Gericht unter anderem seine Anwaltskosten von der Kanzlei zurückfordern. Der Bundesgerichtshof entschied aber in letzter Instanz gegen ihn. Gleiss Lutz habe im November 2010 einen Vertrag mit dem Land abgeschlossen.

Mappus sei als Ministerpräsident nicht in den Vertrag einbezogen und könne ihm entstandene Schäden nicht geltend machen. Das Landgericht und Oberlandesgericht Stuttgart hatten seine Klagen ebenfalls schon abgewiesen.

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