
Antrag 1
Die Beihilfe zur Selbsttötung soll weiter straffrei bleiben, wen nahe stehende Angehörige dies tun. Verboten werden soll der assistierte Suizid, wenn jemand geschäftsmäßig oder mit Wiederholungsabsicht handelt. Das würde zwar – wie beabsichtigt – Sterbehilfevereine verbieten. Es trifft aber auch Ärzte wie Onkologen oder Schmerzmediziner, die Todkranke häufiger betreuen.
Unterzeichner unter anderem sind:
Angela Merkel, Thomas Oppermann, Volker Kauder, Frank-Walter Steinmeier, Andrea Nahles, Hermann Gröhe, Harald Terpe, Kathrin Vogler.
Antrag 2
Ausdrücklich soll Ärzten erlaubt werden, schwer leidenden und sterbenskranken Patienten bei der Selbsttötung zu helfen. Auf Änderungen im Strafrecht wird verzichtet, hinzu kommen Regeln im Zivilrecht. Nahestehenden und Angehörigen bleibt die Beihilfe zum Suizid erlaubt. Sterbehilfevereine hätten Bedingungen wie heute. Mediziner könnten nach klareren Regeln handeln.
Unterzeichner unter anderem sind.:
Carola Reimann, Peter Hintze, Karl Lauterbach, Ursula von der Leyen.
Begriffe und Rechtslage zur Sterbehilfe
Dabei geht es vorrangig um die Linderung von Schmerzen. Verabreicht ein Arzt zum Beispiel hoch dosierte Schmerzmittel, nehmen er und der Patient oft in Kauf, dass der Kranke schneller stirbt. Diese Form der Sterbehilfe bleibt ohne juristische oder standesrechtliche Konsequenzen.
Der Kranke tötet sich selbst, etwa mit einem tödlichen Arzneicocktail. Beim assistierten Suizid bekommt er Hilfe, indem zum Beispiel ein Angehöriger das Mittel beschafft. Dies bieten Sterbehilfe-Vereine an, so der Schweizer Verein „Dignitas“. In Deutschland ist diese Form der Sterbehilfe straflos. Mediziner können aber ihre Zulassung riskieren, wenn sie dabei assistieren. Die Bundesärztekammer formuliert in ihrer Ständeverordnung eindeutig: „Ärzte dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“ Nur zehn der 17 Landesärztekammern haben den Satz übernommen, andere haben ihn abgeschwächt. Bayern und Baden-Württemberg ließen ihn weg.
Ein Arzt verzichtet auf lebensverlängernde Maßnahmen, etwa eine künstliche Beatmung, und lässt den Patienten so sterben. Eine andere Form der passiven Sterbehilfe kann vorliegen, wenn Mediziner gar nicht mehr eine mögliche lebensverlängernde Behandlung beginnen, etwa eine Krebstherapie. In Deutschland ist diese Form der Sterbehilfe erlaubt, wenn klar ist, dass sie dem Willen des Kranken entspricht. Indiz dafür ist etwa eine Patientenverfügung, in der dieser Wille festgehalten ist.
Jemand tötet einen anderen Menschen auf dessen Wunsch hin. Der Tod wird also aktiv und gewollt herbeigeführt. Bei unheilbar Kranken kann dies etwa ein Arzt verantworten, der eine Giftspritze verabreicht. Aktive Sterbehilfe oder Tötung auf Verlangen ist in Deutschland verboten, in den Niederlanden und Belgien hingegen erlaubt.
Antrag 3
Wer einen anderen zum Suizid anstiftet oder ihm dabei hilft, soll künftig mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Es gibt keine Ausnahme für nahe Angehörige oder Ärzte. Dieser Antrag bedeutet, dass das heutige Recht stark eingeschränkt wird. Jede Beihilfe bei einem Suizid wäre verboten. Begründet wird der Antrag mit religiösen Grundwerten.
Unterzeichner unter anderem sind:
Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger, Hubert Hüppe, Marlene Mortler.
Antrag 4
Die Beihilfe zum Suizid soll straffrei bleiben, wenn ein Erwachsener sie wünscht, der frei verantwortlich handelt. Der Sterbewillige muss beraten worden sein. Auch Sterbehilfevereine wären unter bestimmten Bedingungen ausdrücklich erlaubt – sie dürften keinen Gewinn erzielen. Umstritten: Die Hilfe zur Selbsttötung wäre unabhängig davon, ob jemand krank ist oder nicht.
Unterzeichner ua:
Renate Künast, Gregor Gysi, Katrin Göring-Eckardt, Anton Hofreiter, Sahra Wagenknecht und die Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90 / Die Grünen.
Etliche Abgeordnete plädieren inzwischen dafür, auf eine Neuregelung ganz zu verzichten und die vorliegenden Anträge alle abzulehnen. Besser kein neues Gesetz als ein Schlechtes, argumentieren sie. Der juristische Dienst des Bundestages hatte teils rechtliche Mängel bei den Gesetzesanträgen festgestellt. Das könnte entsprechende Gesetze angreifbar machen.
Unterstützer unter anderem sind:
Brigitte Zypries, Katja Keul, Edgar Frankez