Steuerbetrugs-Vorwürfe Warburg: Cum-Ex-Vorwürfe sind „gehaltlose Unterstellungen“

In der Affäre um möglicherweise erlassene Steuerschulden der Warburg Bank weisen die Eigentümer alle Schuld von sich. Sie hätten sich nie an Politiker gewandt.

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Medienberichten zufolge hatte die Hamburger Verwaltung eine Steuerschuld der Privatbank aus dem Jahr 2009 verjähren lassen. Quelle: dpa

In der „Cum-Ex“-Affäre um angeblich verschenkte Millionen Euro Steuergeld in Hamburg haben die Haupteigentümer der Warburg Bank die Vorwürfe der Einflussnahme auf Steuerangelegenheiten als „gehaltlose Unterstellungen“ zurückgewiesen. „Die Bank hat sich nie mit unzulässigen, rechtswidrigen Forderungen oder Wünschen an die Fiskalverwaltung oder Politikerpersönlichkeiten gewandt“, hieß es in einem Schreiben der Anwälte der wirtschaftlichen Haupteigentümer, Max M. Warburg und Christian Olearius.

Gleichzeitig sei es aber selbstverständlich, dass Vertreter der Bank Gespräche mit allen führten. Medienberichten zufolge hatte die Finanzbehörde 2016 eine Steuerschuld der Warburg Bank in Höhe von 47 Millionen Euro aus dem Jahr 2009 verjähren lassen.

Aus der „Zeit“ und dem NDR-Magazin „Panorama“ vorliegenden Tagebucheinträgen des damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Olearius geht ein Treffen mit dem damaligen Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) im November 2017 hervor, bei dem die Lage der Bank in den laufenden Cum-Ex-Ermittlungen erörtert worden sein soll.

Ein Sprecher Scholz' hatte am Donnerstag bestätigt, dass der Termin sich auch im Kalender des heutigen Vizekanzlers fand. Seitdem wächst der Druck auf die Hamburger SPD. Die FDP hat eine Sondersitzung des Haushaltsausschusses noch vor der Bürgerschaftswahl am Sonntag in einer Woche gefordert, die Linke verlangt einen Untersuchungsausschuss. Auch der grüne Koalitionspartner sah noch viele offene Fragen.

Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD), zur damaligen Zeit Finanzsenator, hatte den Verdacht der Einflussnahme zurückgewiesen. „Es gibt in Hamburg keinen politischen Einfluss auf Entscheidungen der Finanzämter.“

Die Warburg-Bank-Eigentümer versicherten in der Erklärung zudem, dass das Kreditinstitut beim Kauf von „Cum“-Aktien den Kaufpreis „mit (!) der Kapitalertragssteuer an die Depotbank“ bezahlt habe. Die Deutsche Bank habe aber die Steuer nicht an den Fiskus abgeführt. „Würde die Warburg Bank die Euro 47 Millionen entrichten, würde sie zwei Mal bezahlen“, hieß es weiter.

Bei „Cum-Ex“-Geschäften wurden rund um den Dividendenstichtag Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Papiere gehörten. Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand ein Milliardenschaden.

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