Deutschland verschärft den Kampf gegen Steuerhinterzieher. Dazu zählen die Aufhebung des ohnehin schon löchrigen steuerlichen Bankgeheimnisses, Anzeigepflichten über die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften und härtere Strafen für Banken, die sich an dubiosen Transaktionen in Steueroasen beteiligen. Auf der jüngsten Finanzministerkonferenz in Neuruppin beschlossen die Länder ein ganzes Bündel von Maßnahmen, dass zuvor ihre zuständigen Abteilungsleiter unter Federführung von Michael Sell aus dem Bundesfinanzministerium erarbeitet hatten.
Im Einzelnen handelt es dabei um :
- Erweiterung der bereits bestehenden Mitteilungspflichten bezüglich Geschäftsbeziehungen zu sogenannten „Domizilgesellschaften" (Auslandsgesellschaften ohne oder mit nur geringfügigem Geschäftsbetrieb, auch als „Briefkastenfirmen" bekannt);
- stärkere Sanktionierung von Verletzungen der bestehenden und der neuen Mitteilungspflichten. Im Gespräch ist eine Anhebung der Bußgelder von derzeit bis zu 5000 Euro auf 25.000 Euro;
- Aufhebung des sogenannten steuerlichen Bankgeheimnisses gegenüber den Steuerbehörden (nicht gegenüber der Öffentlichkeit). Zwar hat der Fiskus schon heute Auskunftsrechte, diese sollen aber weiter ausgebaut werden;
- Zulässigkeit einer Außenprüfung des Finanzamtes bei Beziehungen inländischer Steuerpflichtiger zu Briefkastenfirmen ohne weitere Voraussetzungen;
- Anzeigepflicht von Banken und anderen Dienstleistern, die Geschäftsbeziehungen zu Briefkastenfirmen vermitteln oder herstellen, gegenüber den Finanzbehörden;
- Sanktionierung und Haftung für etwaige Steuerschäden bei Verletzung dieser Anzeigepflicht.
Das Bundesfinanzministerium soll nun einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeiten. Größere Probleme sind nicht zu erwarten, da sich Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ebenfalls die Bekämpfung der Steuerkriminalität auf die Fahne geschrieben hat. Schwieriger ist es bei den Berichtspflichten von internationale tätigen Unternehmen, die künftig wichtige Bilanzkennziffern wie Umsatz, Gewinn und Steuerzahlungen in so genannten Country-by-Country-Reports aufführen sollen. Umstritten ist dabei die Frage, ob diese Informationen veröffentlicht und damit für alle verfügbar gemacht werden sollen (dafür sind SPD, Linke, Grüne und NGOs) oder ob darauf nur die Finanzbehörden zugreifen sollten, wie dies Schäuble vehement aus Gründen des Datenschutzes fordert.