
Seefahrer meiden Montserrat, die Karibikinsel südwestlich von Antigua. Es gibt keine aktuellen Seekarten, der Küstenfunk informiert täglich über vulkanische Aktivitäten. Der jüngste große Ausbruch des Soufrière Hills hat 1995 das nur 5200 Einwohner zählende Eiland zu zwei Dritteln unbewohnbar gemacht.
Als Steueroase aber besitzt Montserrat hohe Anziehungskraft, und deshalb hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble die Antilleninsel jüngst zum Abschluss eines Abkommens mit der Bundesrepublik gedrängt. Darin verpflichtet sich Montserrat, Daten über Kapitalerträge von Bundesbürgern nach Deutschland zu übermitteln. Und Schäuble kann wieder ein Häkchen auf seiner Weltkarte machen.
Es gibt immer weniger Schlupflöcher
Systematisch geht der Minister gegen Abschleicher vor, wie Steuerflüchtlinge seit Neuestem genannt werden. "Kein Land auf der Erde soll mehr ein Fluchtpunkt für deutsche Steuerhinterzieher sein können", erläutert sein Parlamentarischer Staatssekretär Hartmut Koschyk (CSU) die Strategie. Tatsächlich werden es immer weniger Schlupflöcher, durch die Hinterzieher noch verschwinden können.





Um ein ganz großes, Singapur, kümmerte sich Schäuble Mitte Oktober persönlich. Um den südostasiatischen Stadtstaat ranken sich hierzulande Gerüchte, er übernehme die Rolle der Schweiz als neues Steuerparadies der Deutschen. Um diesen Eindruck zu zerstören, reiste nun der Bundesfinanzminister nach Fernost.
Zuvor schon hatte sein Ministerialbeamter Martin Kreienbaum in aller Stille mit Singapur ein neues Doppelbesteuerungsabkommen verhandelt und auch schon paraphiert. Mit dessen Hilfe wird Berlin bei Verdacht auf Steuerhinterziehung Namen, Konten und Vermögenswerte von Bundesbürgern abfragen können. Allerdings müssen die Parlamente in Singapur und Berlin dem Abkommen noch zustimmen.
Länder fordern Steuerehrlichkeit
Die OECD hat schon vor 14 Jahren den Kampf für mehr Steuerehrlichkeit aufgenommen, als Steuerhinterziehung noch vielfach als Kavaliersdelikt gegenüber einem räuberischen Leviathan galt. Bei Spitzensätzen von 53 Prozent Einkommensteuer (plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) in Deutschland konnten solche Gefühle durchaus aufkommen. Doch inzwischen haben viele einstige Hochsteuerländer ihre Sätze verringert, Deutschland um nahezu zehn Prozentpunkte. Dafür aber fordern die Länder auch verstärkt Steuerehrlichkeit ein.
Urteile für angebliche Steuerhinterzieher
Auch Steuerhinterzieher haben Rechte. Zahlreiche Urteile geben den Rahmen vor, in dem Steuerfahnder tätig werden können. Auch vermeintlich seriöse Steuerzahler sollten diese Urteile kennen.
Diesmal entschieden die Richter des Landgerichts Düsseldorf. Und diesmal ging es um eine CD mit Daten über bei der Schweizer Großbank Credit Suisse unterhaltene Kapitalanlagen von deutschen Steuerzahlern. Die Datensätze enthielten jeweils eine Ordnungsnummer, die Konto-Nummer der Credit Suisse, Personalien der Kontoinhaber, Kontaktdaten wie Telefonnummern oder Postversandadressen, den Anlagebetrag und das Kontoeröffnungsdatum. Auch hier kam es zu Hausdurchsuchungen. Zu Recht, wie es in dem Düsseldorfer Urteil heißt (Beschluss, Az. 014 Qs-131 Js 150/10-60/10). Auch hier darf gestöbert werden, und die Daten können ausgewertet werden. Im konkreten Fall ging es um einen Betrag in Höhe von zirka 1.930.000 Schweizer Franken. Nach den Ermittlungen der Finanzverwaltung hatten die Beschuldigten die daraus resultierenden Kapitalerträge steuerlich nicht erklärt.
Es war der Bundesfinanzhof (BFH), der entschied, dass Kontrollbesuche der Steuerfahndung bei Prostituierten zulässig sind (Beschluss, Az. VII B 121/06). Auch hier kann es schnell den Verdacht geben, dass nicht alle Einnahmen ordnungsgemäß versteuert wurden. Ob es manch Kunden dann zum Verhängnis wird, dass die Fahnder gern sehr früh vor der Tür stehen, mag dahin gestellt bleiben.
Es ging um eine Hausdurchsuchung gegen den Willen des Betroffenen. Die Beamten erklärten es sei Gefahr in Verzug, darum dürften sie die Wohnung auch ohne richterliche Anordnung ins Visier nehmen. Nach 18 Uhr wäre es in München nicht möglich, eine solche Anordnung noch zu bekommen. Der Verdächtige meinte dagegen, es hätte sehr wohl versucht werden müssen, einen Ermittlungsrichter oder einen Staatsanwalt zu erreichen. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts gaben ihm Recht (Az. 2 BvR 876/06). Ihr Argument: Es kann nicht hingenommen werden, dass in einer Stadt der Größe Münchens am frühen Abend gegen 18.00 Uhr eine Wohnung allein auf Grund der Anordnung von Polizeibeamten ohne Gefahr im Verzug und ohne den Versuch, einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss zu erwirken, durchsucht wird.
Zwar genießen Rechtsanwälte und auch Steuerberater als Berufsgeheimnisträger besondere Rechte. Doch auch in ihren Kanzleien kann grundsätzlich eine Hausdurchsuchung stattfinden. So heißt es in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvR 497/03). Allerdings muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Der jeweilige Eingriff muss in einem angemessenen Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen. Auch wenn die Gefahr eines Zugriffs auf vertrauliche Daten von Mandanten besteht, kann die Durchsuchung in einer Kanzlei rechtens sein.
Mitten in der schweren Finanzkrise erklärten die Staats- und Regierungschefs der 20 führenden Länder (G20) in London: "Das Zeitalter der Steuerhinterziehung ist vorbei" und setzten alle möglichen Steuerfluchtländer massiv unter Druck. Selbst Costa Rica, Malaysia, die Philippinen und Uruguay, die damals auf der schwarzen OECD-Liste unkooperativer Länder standen, willigten kurz darauf ein, internationale Steuerstandards umzusetzen. Seither überprüft die OECD Dutzende Länder auf ihre Fortschritte und berichtet darüber halbjährlich an die G20.