Dank Bundesverfassungsgericht können sich derzeit fast eine Million deutsche Arbeitnehmer auf einen Geldregen in Höhe von insgesamt rund einer Milliarde Euro freuen.
Die obersten Richter hatten es kürzlich für verfassungswidrig erklärt, dass bestimmte Beschäftigte ihr Arbeitszimmer daheim seit 2007 nicht mehr von der Steuer absetzen dürfen.
Baden-Württembergs Finanzminister Willi Stächele (CDU) hat nun einen detaillierten Entwurf ausgearbeitet, wie das Bundesfinanzministerium die Steuererleichterung künftig regeln sollte. In einem Schreiben an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) plädiert er dafür, „für ein zum Werbungskostenabzug berechtigendes häusliches Arbeitszimmer die Raumkosten mit abgeltender Wirkung pauschal zu berücksichtigen“.
Im Klartext: Die Arbeitnehmer könnten jedes Jahr eine Pauschale von 960 Euro absetzen. Das entspreche den durchschnittlichen Kosten, die ein häusliches Arbeitszimmer im Jahr verursacht.
Die Regelung hätte den Charme, dass sie deutlich simpler ist als die bis 2006 gültige.
Damals mussten die Steuerzahler aufwendige Einzelnachweise zusammenstellen, in denen sie anteilig Miete, Strom- und andere Nebenkosten aufschlüsselten. Trotzdem würden durch die Pauschale dem Fiskus keine Einnahmen gegenüber der komplizierten Lösung verloren gehen. Stächele: „Wir sollten jetzt die Chance nutzen und in einem relevanten Bereich einen Beitrag zur Steuervereinfachung leisten.“ Von der Pauschale ausgenommen wären nach wie vor Kosten für die Einrichtung des Zimmers, wozu etwa Schreibtisch und Computer zählen. Diese würden wie bisher voll steuerlich absetzbar bleiben.
Berechtigt, ihr Arbeitszimmer von der Steuer abzusetzen, sind künftig wieder alle Arbeitnehmer, denen für ihre berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Neben vielen Lehrern und Handelsvertretern sind dies auch solche Beschäftigte, die einer freiberuflichen Nebentätigkeit nachgehen und die dafür nicht den Schreibtisch beim Hauptarbeitgeber nutzen können. Schäuble will die Vorgaben des Verfassungsgerichts jetzt schnell umsetzen.
Eine Neuregelung soll noch nachträglich in das Jahressteuergesetz 2010 eingebaut werden, obwohl dieses bereits dem Bundestag zur Beratung zugestellt wurde. Damit könnte die Absetzbarkeit des heimischen Arbeitszimmers schon im September wieder Gesetz sein.