Steuern für Leistungsträger So nicht, liebe Wirtschaftsweise!

Man Fragt sich, was den Sachverständigenrat bei der Empfehlung, seine leistungsfähigsten Geldgeber zu schröpfen, geritten hat. Quelle: Imago

Der Sachverständigenrat für Wirtschaft will die Steuern für Leistungsträger erhöhen, um die Energiekrise zu bewältigen. Ein absurder Vorschlag. Die Regierung sollte ihm nicht folgen. Ein Kommentar.

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Wann hat es das je gegeben? Der Sachverständigenrat für Wirtschaft, das wichtigste wirtschaftspolitische Beratergremium der Regierung, redet höheren Steuern das Wort. Um die Energiekrise „solidarisch zu bewältigen“ ohne die öffentlichen Finanzen übermäßig zu strapazieren, plädieren die Wirtschaftsweisen dafür, die von der Regierung avisierte Entschärfung der kalten Progression zu verschieben und obere Einkommensgruppen „streng befristet“ durch einen höheren Spitzensteuersatz oder einen Energie-Solidaritätszuschlag zur Kasse zu bitten, um gezielte Transfers an untere Einkommensgruppen zu finanzieren. Grüne und Linke in der Regierung dürften ob dieser Empfehlung jubeln.

Sollte die Regierung dem Vorschlag des Rats folgen, dürften sie aus der empfohlenen Befristung der höheren Abgaben schnell eine Dauerveranstaltung machen.

Man fragt sich, was den Sachverständigenrat, der nach der Demission der ordoliberalen Schwergewichte Lars Feld und Volker Wieland ordnungspolitisch entkernt und orientierungslos zu sein scheint, bei dieser Empfehlung geritten hat. Fiel den drei Damen und zwei Herren nichts Besseres ein, als die im internationalen Vergleich ohnehin rekordhohe Steuerlast von Leistungsträgern und Unternehmen (Personengesellschaften zahlen Einkommensteuer) in konfiskatorische Dimensionen zu schrauben und diese so ins Ausland zu treiben?

In seinen besten Zeiten, als der Sachverständigenrat noch nicht dem etatistischen Zeitgeist erlegen war, hätte er darauf gedrungen, die längst in sozialistische Größenordnungen vorgestoßene Staatsausgabenquote von über 51 Prozent drastisch zu senken, um so Mittel für Einkommenstransfers an Bedürftige freizusetzen.

Der Steuerzahler muss sich fragen, ob es Sinn ergibt, ein Gremium zu finanzieren, das im Schröpfen seiner Geldgeber die vorderste Verteidigungslinie des Staates in Krisenzeiten sieht.

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