Steuern Steuerchaos in der Pizzeria

Pizza- und Partydienste sollen 19 Prozent Mehrwertsteuer abführen. Nur einfache Standardspeisen bleiben begünstigt. Doch wo fängt Service an, wo hört die einfache Speise auf?

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Quelle: dpa

Was ist eine Standardspeise? Würstchen und Pommes frites zählen gewiss dazu. Aber was ist mit Wiener Schnitzeln, Rouladen oder einer Pizza Napoli? Mit diesen delikaten Fragen befasst sich Berlin in diesen Tagen.

Im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages verlangten die grünen Abgeordneten am vorigen Mittwoch von der Bundesregierung Aufklärung. Anlass war ein Bericht der WirtschaftsWoche. Unter der Zeile „Es geschehe Recht“ war da von einem überraschenden Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) zu lesen, nach dem Fleischer, Bäcker und Pizzadienste für ihre Außer-Haus-Lieferungen künftig wohl 19 Prozent Mehrwertsteuer statt des bisher üblichen ermäßigten Satzes von sieben Prozent abführen müssten. Und dass bei rückwirkender Anwendung Steuernachzahlungen in Milliardenhöhe fällig wären.

Der Mehrwertsteuer-Irrsinn der EU
Eine Ein-Euro-Münze liegt über Europa auf einem beleuchteten Globus Quelle: dpa
Ein Teller Pappardelle mit Bolognesesauce Quelle: AP
Skispringer laufen mit ihren Brettern vor der Vogtland-Schanze. Quelle: dpa/dpaweb
Seilbahngondel "Gletscherjet" in Kaprun Quelle: AP
Eine Frau dekoriert Schokoladenweihnachtsbäume Quelle: dpa/dpaweb
Mickey und Minnie Mouse auf dem Balkon des Dornröschenschlosses Quelle: REUTERS
Touristen am Parthenon-Tempel auf der Akropolis Quelle: dpa

Die Nachricht versetzte die Außer-Haus-Branche in Panik. Steuerberater wurden mit Nachfragen überhäuft. Nun prüft das Bundesfinanzministerium die Angelegenheit. „Sollte es zu einer Verschärfung der bisherigen Regelungen und Auslegungen nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des BFH kommen müssen“, sagt Finanzstaatssekretär Hartmut Koschyk (CSU) diplomatisch, „so wird dies zumindest nicht rückwirkend geschehen.“

Pizza als Dienstleistung

Nach Informationen der WirtschaftsWoche tendieren die Beamten im Bundesfinanzministerium dazu, künftig alle Essenslieferungen dem 19-Prozent-Satz der Mehrwertsteuer zu unterwerfen, sofern es sich nicht um einfachste Standardspeisen handelt. Die Urteile ließen keinen anderen Spielraum, heißt es. Das sieht auch der Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Horst Vinken, so. Ermäßigte Standardspeisen seien nach der neuesten Rechtsprechung nur solche, die beim Imbiss lediglich heiß gemacht, aber nicht weiter bearbeitet werden. Pizza- und Partydienste müssten sich unter Umständen auf 19 Prozent einstellen, da die Wahl zwischen Salami und Thunfisch oder konkreten Menüfolgen nach den BFH-Urteilen bereits als Dienstleistung zu betrachten sei.

Das sind schlechte Nachrichten für Joey’s und Smiley’s Pizzadienst und alle anderen Essen-auf-Rädern-Gastronomen. Oder für Metzger, die mit ihren Außer-Haus-Lieferungen jährlich rund zwei Milliarden Euro Umsatz erzielen. Tatsächlich bezieht sich das BFH-Urteil, das jetzt für Furore sorgt, auf einen Fleischer aus Lemgo, der für seine Partylieferungen rückwirkend den vollen Steuersatz zahlen muss.

Preiserhöhungen für die Verbraucher

Was sich bei den Steuern 2012 ändert
Stau in einer Stadt Quelle: dpa
Kinder frühstücken in einem Kindergarten. Quelle: AP
Kellner mit Getränken Quelle: AP
Häuserfront. Quelle: gms
Eine Frau in einem Bus. Quelle: dpa
Einkommensteuererklärung mit dem Formular Werbungskosten Quelle: dapd
Briefkasten des Finanzamtes Quelle: APN

Die Steuerdifferenz schlägt schwer ins Kontor. Bei Essenslieferungen lägen die Gewinnmargen in der Regel bei fünf Prozent, erläutert Martin Becker, Anwalt des Lemgoer Fleischers, in einem Schreiben an das Bundesfinanzministerium. Eine Mehrbelastung von zwölf Prozent „wird unweigerlich zur Insolvenz führen“, warnt Becker, wenn sich die Steuer nicht an den Endverbraucher weitergeben lasse. Am Ende dürfte es zu einem doppelten Effekt kommen: weniger Marge für die Essensdienste und höhere Preise für die Verbraucher.

Das wollen die betroffenen Branchen nicht widerstandslos hinnehmen. Der Deutsche Fleischer-Verband betrachtet das BFH-Urteil als Einzelfall und fordert den ermäßigten Steuersatz für alle Lebensmittel – egal, ob zum Mitnehmen oder vom Liefer- oder Partyservice.

Mehrwertsteuerchaos ohne Ende

„Pizza-Lieferungen kosten sieben Prozent – das ist doch ganz klar“, erregt sich Jürgen Benad vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga). Ohnehin sei es am besten, die Bundesregierung folge dem Beispiel Frankreichs, um dem ganzen Mehrwertsteuerchaos ein Ende zu setzen. Dort hat Präsident Nicolas Sarkozy Mitte 2009 dafür gesorgt, dass alle Restaurationsleistungen zum ermäßigten Satz von 5,5 Prozent statt 19,6 Prozent besteuert werden. Benad: „Damit gibt es bei Speisen keine Abgrenzungsschwierigkeiten mehr.“

Das aber hat die schwarz-gelbe Koalition schon zu Beginn der Legislaturperiode vermieden, weil der CDU-Minister Wolfgang Schäuble Steuerausfälle von mehreren Milliarden Euro befürchtet hat. Stattdessen kam es mit der FDP zum unrühmlichen Kompromiss, nur die Hoteliers mit dem ermäßigten Steuersatz zu beglücken – Frühstück ausgenommen!

Pommesbuden bleiben verschont

In dieser Woche will das Bundesfinanzministerium mit den betroffenen Verbänden des Lebensmittelhandwerks und der Gastronomie sprechen. Daneben finden Beratungen in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe für Finanzen statt, und am Ende gibt Finanzminister Schäuble einen Erlass heraus, wie sich die Finanzverwaltungen bei Außer-Haus-Lieferungen zu verhalten haben.

Noch müssen Joey’s und Smiley’s Pizzaservice bangen, reine Pommesbuden dagegen kommen ungeschoren davon. Doch wer weiß, wie lange noch? Immerhin bieten sie zu den Kartoffelstäbchen als Zutat auch die Wahl zwischen Ketchup, Majo und anderen Frittensoßen an. Irgendwann könnte der nimmersatte Fiskus auch darin eine Dienstleistung erkennen.

Ein Fall für die nächste Kommission.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%