
Berlin Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will den deutschen Steuerbehörden im Kampf gegen Briefkastenfirmen in Steueroasen schärfere Waffen in die Hand geben. In einem der Nachrichtenagentur Reuters am Mittwoch vorliegenden Zehn-Punkte-Plan schlägt er den Bundesländern unter anderem vor, dem Fiskus künftig Sammel-Auskunftsersuchen an Banken zu erlauben. Konkret würde das bedeuten, dass ein Geldinstitut der Behörde bei entsprechenden Anhaltspunkten alle Kunden nennen müsste, für die sie Geschäfte mit einer Briefkastengesellschaft vermittelt hat. Außerdem sollen Banken dem Finanzamt mitteilen müssen, wenn sie ihren Kunden Offshore-Aktivitäten vermitteln.
Schäubles Zehn-Punkte-Plan soll am Donnerstag zunächst im Kreis der Steuerabteilungsleiter von Bund und Ländern diskutiert werden. In dem Papier geht es nach der „Panama-Papers-Affäre“ um Maßnahmen, die Deutschland national gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche über Briefkastenfirmen im Ausland ergreifen kann.
Teil von Schäubles Vorschlag ist auch die Abschaffung des sogenannten steuerlichen Bankgeheimnisses, das in Paragraf 30a der Abgabenordung geregelt ist. Dieser Paragraf soll wegfallen. Bisher können wegen des Paragrafen etwa Betriebsprüfer, die in einer Bank zufällig auf Briefkastenfirmen stoßen, diese Informationen nicht an die Finanzämter weitergeben. Dies soll künftig möglich sein. Das eigentliche – zivilrechtliche – Bankgeheimnis, das der Bank verbietet, Kundeninformationen an Dritte weiterzugeben, soll dadurch nicht beeinträchtigt werden.