Steuerpolitik Bundesrat bringt Grundsteuerreform auf den Weg

Die für die Grundsteuer nötigen Daten stammen teilweise aus einer Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg. Das oberste Gericht wurde deswegen vom Bundesfinanzhof eingeschaltet. Die Länder wollen einem Urteil zuvorkommen.

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Die überfällige Reform der Grundsteuer könnte nun schneller als vermutet kommen. Quelle: dpa

Berlin Nach jahrelangem Streit haben die Bundesländer die Reform der antiquierten Grundsteuer auf den Weg gebracht. Der Bundesrat verabschiedete am Freitag einen von Hessen und Niedersachsen vorgelegten Gesetzentwurf, der die Neubewertung der rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland vorsieht. Dadurch soll die Steuer mit einem Aufkommen von 13 Milliarden Euro im Jahr auf eine rechtsichere Basis gestellt werden. Dies ist dringend notwendig, denn die für die Steuerberechnung entscheidenden Daten für die Wertermittlung stammen im Westen aus dem Jahr 1964 und im Osten von 1935.

Mit der Reform wollen die Länder einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zuvorkommen. Denn der für Steuersachen zuständige Bundesfinanzhof hält die veraltete Berechnung für nicht rechtmäßig und hat das oberste Gericht eingeschaltet.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Wert unbebauter Grundstücke künftig nach dem Bodenrichtwert bemessen wird, der sich aus den durchschnittlichen Verkaufspreisen der Vergangenheit ergibt. Bei bebauten Grundstücken wird zusätzlich der Wert des Gebäudes ermittelt. Bei dem bisherigen dreistufigen Bewertungsverfahren soll es bleiben: Danach hängt der Steuersatz zunächst von dem – mit der Reform neu zu bestimmenden – Wert der Immobilie ab. Je nach Nutzung wird der Wert dann mit einer Messzahl multipliziert und um einen Hebesatz ergänzt, den jede Stadt unterschiedlich festsetzt. Die Taxierung aller Grundstücke soll zum 01. Januar 2022 erfolgen.

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