Steuerpolitik Bundesregierung bringt weitere Steuerförderungen auf den Weg

Die Bundesregierung bringt einen Entwurf für das Jahressteuergesetz auf den Weg. Kleine und mittlere Betriebe werden damit steuerlich stärker gefördert.

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Mit den Maßnahmen will die Regierung Unternehmen in der Coronavirus-Krise mehr Liquidität verschaffen Quelle: dpa

Das Kabinett hat am Mittwoch den Entwurf für das Jahressteuergesetz gebilligt. Die Bundesregierung bringt damit nach Angaben des Finanzministeriums steuerliche Verbesserungen auf den Weg, um kleine und mittelständische Firmen sowie Kurzarbeit und günstigen Wohnraum zu fördern.

Konkret werden ab dem Veranlagungsjahr 2020 Investitionen kleiner und mittlerer Betriebe steuerlich stärker gefördert. Sonderabschreibungen können dann stärker als bisher in Anspruch genommen, Abzugsmöglichkeiten stärker genutzt werden. Außerdem werden die Voraussetzungen dafür erleichtert.

Mit den Maßnahmen will die Regierung Unternehmen in der Coronavirus-Krise mehr Liquidität verschaffen. Denn Deutschland droht nach Angaben vieler Branchenverbände eine Pleitewelle.

„Die Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld wird bis 31. Dezember 2021 verlängert und damit der Beschluss des Koalitionsausschusses vom 25. August 2020 umgesetzt“, teilte das Finanzministerium mit. Die Hilfen für die Arbeitgeber werden damit auf Lohnzahlungen im Kalenderjahr 2021 ausgedehnt.

Außerdem sollen Billigmieten gefördert werden. Bei sehr günstiger Vermietung können Vermieter ihre Werbungskosten vollständig von der Steuer abziehen. „Das gilt, wenn das Entgelt mindestens 50 Prozent - bislang 66 Prozent - der ortsüblichen Miete beträgt.“

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