Steuerpolitik Schäuble kündigt weitere Schritte im Kampf gegen Steuerflucht an

Im Kampf gegen internationale Steuerflucht kündigt Bundesfinanzminister Schäuble nun weitere Maßnahmen an. Dabei dürften jedoch keine falschen Hoffnungen beim Wähler erzeugt werden.

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Der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble kündigt im Kampf gegen Steuerhinterziehung neue Schritte an. Quelle: dpa

Berlin Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat im Falle eines Wahlsieges der Union weitere Schritte gegen Steuerflucht ins Ausland angekündigt. „Der Kampf gegen Steuerhinterziehung und exzessive Steuervermeidung wird ein immerwährender Kampf sein“, sagte der CDU-Politiker am Donnerstag im Bundestag. Er könne nur international erfolgreich sein. Der Bundestag verabschiedete mit großer Mehrheit zwei Gesetze, mit denen die Koalition Konsequenzen aus dem Skandal um die Panama Papers und der Gewinnverlagerung von Konzernen zieht.

Schäuble warnte allerdings davor, bei den Wählern falsche Erwartungen zu wecken, dass sich das Problem internationaler Steuerflucht schnell beseitigen lasse. „Man darf keine falschen Erwartungen schüren, weil man dann hinter der Komplexität der Wirklichkeit zurückbleibt - und das ist dann der Nährboden für Demagogen.“

Ein internationales Recherchenetz hatte vor einem Jahr enthüllt, wie Politiker, Sportfunktionäre, Milliardäre, Prominente und Kriminelle weltweit Briefkastenfirmen in Panama nutzen, um Steuern in ihren Heimatländern zu umgehen. Das deutsche Gesetz sieht nun vor, dass die Steuerzahler und ihre Banken dem Fiskus Geschäftsbeziehungen zu Staaten außerhalb der EU und der Europäischen Freihandelszone melden müssen. Zudem werden die Befugnisse der Steuerfahndung erweitert.

Der stellvertretende SPD-Fraktionschef Carsten Schneider nannte die Veröffentlichung der Panama Papers eine gewaltige Unterstützung für die Politik. Die Bereitschaft der Unionsfraktion, gegen Steuerflucht vorzugehen, sei aber "unterentwickelt". Die SPD hätte sich gewünscht, dass nicht nur die Banken zu mehr Transparenz verpflichtet würden, sondern auch Rechtsanwälte oder Steuerberater.

Mit einem zweiten Gesetz geht die Koalition gegen die bei internationalen Unternehmen verbreitete Praxis vor, Gewinne deutscher Tochtergesellschaften durch Lizenzzahlungen an im Ausland angesiedelte Konzernmütter zu übertragen. Dann sind geringere Steuern fällig. Greifen soll die Lizenzschranke bei Staaten, die Sonderregeln für die Besteuerung von Lizenzen oder Patenten haben, sich aber nicht der Initiative der OECD und der G20-Staaten gegen Steuervermeidung und Gewinnverschiebung (Beps) angeschlossen haben. Die Beps-Regeln sehen vor, dass ein Staat Unternehmen bei Lizenzeinnahmen nur dann steuerlich besserstellen darf, wenn das Unternehmen dort auch die Forschungsarbeit geleistet hat.

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