Steuerpolitik Wie das Ehegattensplitting reformiert werden sollte

Beim Ehegattensplitting wird das gesamte zu versteuernde Einkommen der beiden Partner ermittelt und zu gleichen Teilen auf diese verteilt. Quelle: imago images

Politiker und Ökonomen streiten über die Zukunft des Ehegattensplittings. Dabei ließe sich der Konflikt durch eine grundlegende Reform unseres Steuersystems lösen. Diese ist aus Wachstums- und Gerechtigkeitsgründen ohnehin dringend erforderlich. Ein Gastbeitrag.

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Alfred Boss ist Experte für Steuerpolitik. Von 1976 bis 2011 gehörte der ehemalige Finanzwissenschaftler am Institut für Weltwirtschaft dem Arbeitskreis Steuerschätzungen beim Bundesministerium der Finanzen an.

Rund zwei Monate sind es noch bis zur Bundestagswahl. Doch schon jetzt zeichnet sich ab, dass die Steuerpolitik im Wahlkampf – und vermutlich in den folgenden Koalitionsverhandlungen – zu einem wichtigen Streitthema wird. Dazu gehört auch die Frage nach der Zukunft des Ehegattensplittings. Dieses wurde 1958 eingeführt, um die zuvor durch den progressiven Verlauf des Steuertarifs bestehende steuerliche Diskriminierung von zusammen veranlagten Ehepaaren zu beseitigen. 

Beim Ehegattensplitting wird das gesamte zu versteuernde Einkommen der beiden Partner ermittelt und zu gleichen Teilen auf diese verteilt. Anschließend wird die nach dem Einkommensteuertarif anfallende Steuerschuld je Kopf ermittelt und verdoppelt. Die Steuerersparnis durch das Ehegattensplitting fällt umso größer aus, je progressiver der Steuertarif und je größer die Einkommensdifferenz zwischen den beiden Ehepartnern ist. 

Einige Politiker und Ökonomen kritisieren das Ehegattensplitting wegen seiner negativen Leistungsanreize für den Zweitverdiener in einem Haushalt. Es sei ein Relikt aus alten Zeiten, das Alleinverdiener-Ehen belohne, heißt es. Daher solle es durch eine individuelle Besteuerung der Einkommen ersetzt werden, die durch einen Unterhaltsabzug oder durch einen übertragbaren Grundfreibetrag ergänzt wird. 

Gesellschaftlicher Zielkonflikt 

Der Streit um das Ehegattensplitting gründet in einem gesellschaftlichen Zielkonflikt, der in vielen Wortmeldungen zu dem Thema nur unzureichend benannt wird. Eine große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland und vermutlich auch in anderen Ländern der Welt dürfte folgende drei Prinzipien der Einkommensbesteuerung befürworten, wobei das Einkommensteuerrecht nicht allen drei Prinzipien gleichzeitig gerecht werden kann. 

Erstens: Der Einkommensteuertarif beinhaltet bei steigenden zu versteuernden Einkommen zunehmende marginale und damit zunehmende durchschnittliche Steuersätze.

Zweitens: Paare mit gleichem zu versteuerndem Einkommen zahlen unter sonst gleichen Umständen (zum Beispiel bei gleicher Kinderzahl) gleich viel Einkommensteuer. Es spielt keine Rolle, wie das zu versteuernde Einkommen auf die Ehepartner verteilt ist.

Drittens: Die Einkommensteuerbelastung von Individuen ändert sich durch eine Heirat nicht; das Einkommensteuerrecht ist „heiratsneutral“.

Entscheidet sich der Gesetzgeber für das erste und für das zweite Prinzip, dann wird das dritte Prinzip notwendigerweise verletzt; Heirat lohnt sich. Sollen das zweite und das dritte Prinzip gelten, dann kann das erste Prinzip nicht gleichzeitig realisiert werden; der Steuertarif kann nicht progressiv sein. Die Entscheidung für das erste und für das dritte Prinzip bedeutet, dass das zweite Prinzip nicht durchgesetzt ist; das Ehegattensplitting gilt nicht.

Bei dem Umgang mit dem Zielkonflikt sind nach Ansicht der Fachleute Effizienz- und Gerechtigkeitsgesichtspunkte zu berücksichtigen. Verschiedene Länder haben unterschiedliche Lösungen gewählt. Auch haben sich die betreffenden Regelungen im Zeitablauf nicht selten geändert. So wurde in der Bundesrepublik Deutschland bis zum Jahr 1958 das zweite Prinzip verletzt. Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1957 wurde aber das Ehegattensplitting vorgeschrieben; das zweite Prinzip wurde realisiert, das dritte Prinzip wird seither verletzt.

Lösung durch proportionalen Steuertarif

Ein Weg, mit dem Zielkonflikt umzugehen, wird in der aktuellen Diskussion bei unzureichendem Blick auf die Leistungsanreize oft übersehen. Er besteht darin, die Einkommensteuerprogression abzuschaffen und durch einen proportionalen Steuertarif zu ersetzen. Bei diesem werden alle Steuerpflichtigen unabhängig von der Höhe ihres Einkommens mit einem einheitlichen Grenz- und Durchschnittssteuersatz besteuert. 

Eine solche grundlegende Reform des Steuersystems ist auch deshalb erwägenswert, weil die ohnehin ausgeprägte Progression im deutschen Einkommensteuertarif durch die Beibehaltung des Solidaritätszuschlags für große zu versteuernde Einkommen noch verschärft wird. 

Auf die grundlegende Problematik der Einkommensteuerprogression hat der Wirtschaftsnobelpreisträger Friedrich August von Hayek (1899 – 1992) hingewiesen. Zu einer Gesellschaft freier Menschen, so Hayek, gehöre, dass gesetzliche Regelungen allgemein und auf alle gleich anwendbar sind. Dies verlange eine nicht-progressive Besteuerung. Die Argumente zugunsten einer Einkommensteuerprogression könnten zur Rechtfertigung jeden Ausmaßes der Progression missbraucht werden, warnte Hayek. 

Anders als ein proportionales Steuersystem biete ein progressives System „kein Prinzip, das uns sagen würde, welches die relative Last der verschiedenen Personen sein soll“, schrieb Hayek in seinem Werk „Die Verfassung der Freiheit“. Er warnte, die Progression werde zur „Diskriminierung gegen die Wohlhabenden, ohne jedes Kriterium für die Begrenzung des Ausmaßes dieser Diskriminierung“ gewendet.

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Eine Abschaffung des progressiven Steuersystems zugunsten eines proportionalen Tarifs mag einigen politischen Mut erfordern. Doch sie wäre ein Befreiungsschlag, der nicht nur den Streit um das Ehegattensplitting beendete und für mehr Steuergerechtigkeit sorgte – sondern dem Standort Deutschland zudem dringend benötigte Wachstumsimpulse verschaffte.

Mehr zum Thema: Trennen sich Ehepaare, fällt der Splitting-Vorteil einer gemeinsamen Steuererklärung im Folgejahr weg. Wer sich nicht an die Regel hält, hinterzieht womöglich Steuern.

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