Steuerreform CSU will regionalisierte Erbschaftssteuer

Die CSU bringt beim Streit um eine Erbschaftssteuerreform wieder eine Regionalisierung ins Spiel. Doch noch haben die rot-grün regierten Bundesländer ihre Blockadehaltung nicht aufgegeben.

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Ein von den Parteispitzen der Koalition vereinbartes Reformkonzept, das die Steuervorteile für Firmenerben neu regelt, ist bereits von der Länderkammer gestoppt worden. Quelle: dpa

Berlin Die CSU bringt angesichts des anhaltenden Streits über eine Reform der Erbschaftsteuer wieder eine Regionalisierung dieser Abgabe ins Gespräch. CSU-Chef Horst Seehofer äußerte in einem Brief an den Obmann der Unionsfraktion im Bundestags-Finanzausschuss, Hans Michelbach (CSU), Zweifel, ob eine bundesweite Lösung ohne Zusatzlasten für die Wirtschaft noch gelingt.

„Abhilfe könnte die von der Bayerischen Staatsregierung schon seit langen geforderte Regionalisierung der Erbschaftsteuer schaffen“, heißt in dem Brief, der Reuters am Donnerstag vorlag. „Ich werde mich deshalb weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen“, kündigte Seehofer an.

Michelbach forderte die rot-grün regierten Bundesländer auf, ihre Blockadehaltung gegen das vom Bundestag bereits beschlossene Reformkonzept aufzugeben. Der Sprecher des CSU-Wirtschaftsflügels und stellvertretender Chef der CSU-Landesgruppe beklagte, selbst Ministerpräsidenten der SPD hätten den von ihrem Parteichef Sigmar Gabriel mit ausgehandelten Kompromiss torpediert. „Sie müssen endlich zur Vernunft kommen und die parteitaktischen Spielereien beenden“, forderte er. „Sollte die Ländermehrheit weiterhin Obstruktionspolitik betreiben, wäre die von Ministerpräsident Seehofer geforderte Regionalisierung der Erbschaftsteuer der beste Weg“, erklärte der CSU-Politiker.

Ein von den Parteispitzen der Koalition vereinbartes Reformkonzept, das die Steuervorteile für Firmenerben neu regelt, war von der Länderkammer gestoppt worden. Eine Einigung soll nun im September im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat versucht werden. Das Bundesverfassungsgericht, das die bisherige Regelung Ende 2014 als teils verfassungswidrig gekippt und bis Ende Juni 2016 eine Änderung verlangt hatte, kündigte nach Verstreichen dieser Frist Mitte Juli an, sich Ende September selbst mit dem Thema zu befassen. Damit besteht die Möglichkeit, dass die Richter eine Übergangsregelung beschließen, die für Firmenerben Nachteile gegenüber der aktuellen Praxis mit sich bringen könnten.

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