Steuerreform Mehrheit der Bundesländer prüft eigene Grundsteuer-Berechnung

Die Bundesländer wollen bei der Neuberechnung der Grundsteuer offenbar unterschiedliche Wege gehen. Bislang ist allerdings noch kein Gesetz beschlossen.

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Die Bundesländer wollen bei der vom Bundesverfassungsgericht angeordneten Grundsteuerreform offenbar unterschiedliche Wege gehen. Quelle: dpa

Die Mehrheit der Bundesländer prüft ein eigenes Modell für die Berechnung der Grundsteuer. Vier Länder haben sich bereits dafür entschieden. Noch ist aber kein einziges Gesetz beschlossen, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab.

Sechs Länder wollen demnach das von der Bundesregierung vorgeschlagene Konzept umsetzen: Berlin, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Bremen und das Saarland. Hier müssen vor 2025 daher Grundstücke und Gebäude aufwendig neu bewertet werden. Bayern, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Hessen dagegen wollen einfachere Modelle einführen. Die restlichen sechs Länder sind noch unentschlossen, prüfen aber auch, ob sich abweichende Modelle für sie lohnen.

Die Grundsteuer muss spätestens 2025 neu berechnet werden. Alle Immobilienbesitzer zahlen sie, Mieter werden über die Nebenkostenabrechnung zur Kasse gebeten. Wer durch die neuen Berechnungsmodelle draufzahlt und wer spart, ist noch unklar.

Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) versprach: „Für Mieterinnen und Mieter in normalen Wohnlagen, und das ist das Gros der Bevölkerung, soll es bei dem bisherigen Aufkommen bleiben oder sogar eine leichte Entlastung geben“. Endgültig entscheiden aber die Kommunen durch ihre Hebesätze über die Höhe der Grundsteuer. Sie hatten zugesagt, die Neuberechnung nicht zur Sanierung ihrer Kassen auszunutzen. Ob dies angesichts der Steuereinbußen in der Coronakrise zu halten ist, ist offen.

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