Steuerzinsen Kabinett beschließt Zinssenkung bei Steuer-Nachzahlungen

Wer seine Steuern verspätet nachzahlt, muss aktuell sechs Prozent Zinsen entrichten. Die Ampel will dies nun ändern – und somit ein Verfassungsurteil umsetzen.

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Der Bundesfinanzminister zum Kabinettsbeschluss: „Damit tragen wir dem derzeitigen Niedrigzinsniveau Rechnung.“ Quelle: dpa

Steuerzahlerinnen und -zahler sollen künftig weniger Zinsen auf Nachzahlungen entrichten, aber auch weniger Zinsen auf Erstattungen vom Finanzamt bekommen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch, dass die Zinssätze rückwirkend zum 1. Januar 2019 auf 0,15 Prozent pro Monat gesenkt werden sollen.

Pro Jahr fallen damit statt 6 Prozent nur noch 1,8 Prozent Zinsen an. „Damit tragen wir dem derzeitigen Niedrigzinsniveau Rechnung“, sagte Finanzminister Christian Lindner (FDP). Eine Evaluierungsklausel solle zudem dafür sorgen, dass der Zinssatz auch künftig angemessen bleibe. Bevor er in Kraft treten kann, muss allerdings der Bundestag zustimmen.

Die Zinsen gibt es bei der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- und Gewerbesteuer. Sie werden fällig, wenn sich eine Steuernachzahlung oder -erstattung um mehr als 15 Monate verzögert. Im ersten Fall profitiert der Fiskus, im zweiten der Steuerzahler.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die ungewöhnlich hohen Steuerzinsen von jährlich 6 Prozent im vergangenen Jahr wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase für verfassungswidrig erklärt. Für die Neuregelung hat der Gesetzgeber Zeit bis Ende Juli 2022.

Nun dürften viele Steuerzahler, die seit 2019 nachzahlen mussten, einen Teil der Zinsen zurückbekommen. Wer Steuern erstattet bekam, muss die üppige Verzinsung unter Umständen aber auch teilweise zurückzahlen. Besonders bei Unternehmen kann es um größere Summen gehen.

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