Straftat Schwarzfahren Berlins Innensenator offen für Entkriminalisierung des Schwarzfahrens

Andreas Geisel zeigt sich für eine Entkriminalisierung des Tatbestands Schwarzfahren offen. Es würde dann lediglich als Ordnungswidrigkeit geahndet.

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Berlins Innensenator könne sich vorstellen, Schwarzfahren zur Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern herabzustufen. Quelle: dpa

Rheinsberg/Berlin In der Diskussion um Schwarzfahren als Straftat zeigt sich nun auch Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) offen für eine Entkriminalisierung. Er könne sich vorstellen, Schwarzfahren zur Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern herabzustufen, sagte Geisel am Samstag im brandenburgischen Rheinsberg bei einer Klausur der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin.

Auch Geisel brachte nun eine Bundesratsinitiative ins Gespräch. Da gebe es aber einen Diskussionsprozess in den Parteien und Fraktionen, der noch nicht abgeschlossen sei. Man müsse die Justiz freimachen für andere Fälle, die wirklich die Sicherheit bedrohten.

Damit würden Staatsanwaltschaften, Gerichte und Justizvollzug auf einen Schlag entlastet, schrieb die Berliner Linksfraktion in einem Diskussionspapier. Auch Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) warb dafür, Schwarzfahrer nicht mehr als Straftäter zu verfolgen.

Allein in Berlin hatten Verkehrsbetriebe (BVG) und S-Bahn 2017 etwa 540.000 Schwarzfahrer registriert. Die S-Bahn zeigte 34.981 Schwarzfahrer als Wiederholungstäter an, bei der BVG gab es knapp 10.397 Anzeigen.

Der Deutsche Richterbund hatte dafür plädiert, Schwarzfahren als Tatbestand im Strafgesetzbuch zu überprüfen. Die Betreiber von Bussen und Bahnen warnten jedoch, Überlastung dürfe kein Argument sein, man dürfe nicht Justiz nach Kassenlage machen. Auch mehrere Landesminister brachten sich zuletzt mit Pro- und Kontrastimmen in die Diskussion ein.

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