




Jeder Autofahrer kennt das: Im letzten Moment die Radarfalle am Straßenrand entdeckt, den Wagen gerade noch rechtzeitig runtergebremst, um danach gleich wieder mit Vollgas zu beschleunigen. Das wird beim Streckenradar, den das Bundesland Niedersachsen als erstes Bundesland testen will, nicht mehr möglich sein.
Dabei wird die Geschwindigkeit von Autofahrern über einen längeren Abschnitt kontrolliert - und das funktioniert so:
Eine Kamera fotografiert jedes Fahrzeug am Beginn des Abschnitts von hinten. Die Daten sollen verschlüsselt zwischengespeichert werden. Am Streckenende wird das Auto erneut erfasst. Wenn ein Fahrzeug die Strecke in einer Zeit zurücklegt, die nur durch die Übertretung des Tempolimits erreicht werden kann, wird das Kfz-Kennzeichen gespeichert.
Heißt konkret: Dann wird das Fahrzeug auch von vorne geblitzt, mit Fahrer und amtlichem Kennzeichen. Das Knöllchen, unter Umständen mit einem Fahrverbot, folgt dann wenig später.
Der Feldversuch in Niedersachsen soll mit einer Ausnahmegenehmigung im Frühjahr 2015 etwa 18 Monate lang auf einer Außerortsstrecke stattfinden. Dort werden die Fahrer deutlich auf diese Form der Kontrolle hingewiesen.

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat glaubt, dass man durch die Messung der Geschwindigkeit über einen längeren Abschnitt ein besseres Bild des jeweiligen Fahrverhaltens erhält. Darüber hinaus entfalle das übliche Abbremsen und anschließende Beschleunigen im Bereich stationärer oder mobiler Punktmessungen.
Der Strecken-Radar bietet die Möglichkeit, stark gefährdete Autobahnabschnitte wirkungsvoller zu überwachen. In Gefahrenbereichen wie zum Beispiel Unfallhäufungsstrecken, Tunnelanlagen oder Baustellen werde die Verkehrssicherheit effektiv erhöht.
Technisch soll das System aus drei untereinander vernetzten Kameras bestehen. Zwei Kameras nehmen das KFZ-Kennzeichen bei Ein- und Ausfahrt des Kontrollabschnittes auf. Eine dritte Kamera fotografiert den Fahrer, wenn dieser zu schnell durchgefahren ist.
Entsprechendes Equipment produziert die Firma Vitronic, die auch die Kamera-Systeme für die Maut-Kontrollbrücken auf deutschen Autobahnen liefert. In dem Pilotversuch werden die strengen Vorgaben des deutschen Datenschutzes eingehalten, sagte Innenminister Boris Pistorius (SPD). Sollte sich das mit einer Ausnahmegenehmigung zugelassene Pilotprojekt bewähren, müsste entweder bundesweit das Straßenverkehrsgesetz oder nur in Niedersachsen das Gefahrenabwehrgesetz angepasst werden. Darin ist das problematische KFZ-Scanning geregelt.