Streichung aus Betriebskosten Mieterbund fordert: Grundsteuer sollte nur der Eigentümer zahlen

Aus der Sicht des Deutschen Mieterbundes ist die Grundsteuer „eine Eigentümersteuer“. Deswegen fordert er eine Streichung aus dem Katalog der Betriebskosten.

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Der Bundestag will am Freitag die Reform der Grundsteuer verabschieden. Quelle: dpa

Der Deutsche Mieterbund will die Grundsteuer aus dem Katalog der Betriebskosten gestrichen wissen, damit sie nicht länger von Mietern bezahlt werden muss. „Die Grundsteuer ist eine Eigentümersteuer. Wer als Eigentümer seine Immobilie selbst bewohnt, zahlt deshalb Grundsteuer“, sagte Mieterbund-Sprecher Ulrich Ropertz der Deutschen Presse-Agentur.

Er fügte hinzu: „Wer die Immobilie vermietet, zahlt aber nicht. Hier zahlen die Mieter. Wir fordern, dass auch vermietende Eigentümer diese Eigentümersteuer zahlen müssen. Wer von steigenden Immobilienpreisen und -werten profitiert, soll auch die darauf entfallende Steuer zahlen.“

Der Mieterbund begrüße, dass die Fraktion der Linken und die Fraktion der Grünen entsprechende Gesetzesanträge gestellt haben, wonach die Grundsteuer aus dem Betriebskostenkatalog gestrichen werden soll. Über diese Anträge werde ebenfalls am Freitag abgestimmt.

Unabhängig von der Frage, ob die Grundsteuer als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden darf oder nicht, halten wir eine einfache, ohne größeren bürokratischen Aufwand umsetzbare und bundesweit geltende Grundsteuerreform für richtig. „Ob die Grundsteuerreform diesen Kriterien gerecht wird, halten wir allerdings für zweifelhaft. Der Berechnungsansatz für die Grundsteuer, neben dem Bodenwert pauschalierte Nettokaltmieten, die Grundstücksgröße, die Immobilienart und das Alter des Gebäudes zu berücksichtigen, ist kompliziert. Einfacher und besser wäre es aus unserer Sicht gewesen, allein auf den Bodenwert abzustellen, gegebenenfalls kombiniert mit der Grundstücksfläche“, argumentierte Ropertz weiter.

Der Bundestag will am Freitag (ab 09.00 Uhr) die Reform der Grundsteuer verabschieden. Dafür ist eine Grundgesetzänderung nötig. Diese wurde möglich, nachdem die Koalitionsfraktionen auf Forderungen der FDP eingegangen sind und nun auch die Grünen zustimmen wollen. Damit ist die für eine Grundgesetzänderung nötige Zwei-Drittel-Mehrheit bei der Abstimmung wohl sicher.

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