Streikverbot für Beamte „Verbot sichert die Funktionsfähigkeit der Verwaltung“

Nach vier Beschwerden befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Streikverbot für Beamte. Laut Präsident Voßkuhle habe das Verfahren große Auswirkungen. Innenminister de Maizière verteidigt das Verbot.

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Der Bundesinnenminister hat sich für das Streikverbot für Beamte ausgesprochen. Quelle: dpa

Karlsruhe Ab heute beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit einer Klage von Lehrern gegen das Streikverbot für Beamte. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hat die erhebliche Breitenwirkung des Verfahrens betont. Die Auswirkungen auf das Berufsbeamtentum in Deutschland seien nicht zu unterschätzen, sagte er zu Beginn einer Verhandlung über vier Verfassungsbeschwerden von Lehrern am Mittwoch in Karlsruhe. Die Frage des Verfahrens lasse sich prägnant formulieren aber nicht leicht beantworten, sagte Voßkuhle: „Dürfen Beamtinnen und Beamte in Deutschland streiken?“

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat sich für das Verbot ausgesprochen. „Das Streikverbot sichert die Funktionsfähigkeit der Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger“, sagte er vor dem Beginn der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts. Beamte seien unkündbar und dem Gemeinwohl verpflichtet, sie bekämen eine gute Versorgung. „Im Gegenzug dürfen sie nicht streiken.“ Das Streikverbot sei unerlässlich für einen modernen Staat. „Ich kämpfe dafür, dass es dabei bleibt“, sagte der Innenminister.

Nach Voßkuhles Angaben unterrichten gut 800.000 Lehrer in Deutschland, etwa drei Viertel davon im Beamtenverhältnis. Daneben seien rund eine Million weitere Beamte in Deutschland tätig.

Die Beschwerdeführer hatten an Protestaktionen und Warnstreiks teilgenommen und waren dafür von ihrem Dienstherrn bestraft worden. Sie werden von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und dem DGB unterstützt und verweisen auf internationales Recht.

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