Für Beamtenprivilegien macht sich in der Politik niemand mehr stark. Auch die Düsseldorfer Oppositionspolitiker von CDU und FDP, die gegen das neue Besoldungsgesetz klagen werden, ziehen nicht für das Beamtentum vors Landesverfassungsgericht in Münster. Spricht man mit CDU-Abgeordneten über das geplante "Normenkontrollverfahren", wird schnell klar, dass es nicht um die grundsätzliche Verteidigung der besonderen Rechte der Beamten, sondern um formaljuristische Kritik geht: Die "hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums" sind im Grundgesetz verankert, und die CDU will Hannelore Kraft des Verfassungsbruchs überführen. Die SPD-geführte Regierung solle "handwerklich sauber" sparen, also über eine Dienstrechtsreform, sagt Marcus Optendrenk, Sprecher der CDU-Landtagsfraktion im Haushaltsausschuss. Die Rechte der Beamten sind da eher Mittel als Zweck.
Wie schlecht es um die Zukunft der Beamtenprivilegien steht, könnte gerade im Falle eines Erfolges der Klage vor dem Landesverfassungsgericht deutlich werden. Dann wird nämlich die Besoldung im höheren Dienst mit dem entsprechenden Entgelt von Angestellten verglichen werden, die in vielen Fällen am Schreibtisch gegenüber und im Klassenzimmer nebenan dieselbe Arbeit verrichten, aber auch nach dem neuen Besoldungsgesetz netto meist noch ein paar Hundert Euro weniger im Monat verdienen. Die Richter und erst recht das öffentliche Gerechtigkeitsempfinden könnten dann zu dem Schluss kommen, dass die Beamten durchaus noch die eine oder andere Nullrunde verkraften können. Führende SPD-Politiker sind ohnehin mehr oder weniger offen der Ansicht, dass nicht die verweigerte Anpassung, sondern die immer noch klaffende Lücke zwischen Angestellten- und Beamtenbezügen das Problem sei.
In der öffentlichen Diskussion ist es kein überzeugendes Argument, dass Beamte nicht nur ihre Arbeit tun, sondern ein Amt ausüben, und ihre besonderen Privilegien durch besondere Loyalität und Dienstpflichten gegen den Staat als Dienstherrn begründet sind. Wieso nimmt ein Studienrat in der Schule "hoheitliche Aufgaben" wahr, während ein angestellter Lehrer, der dieselben Schüler unterrichtet, das nicht tut? Waren vor nicht allzu langer Zeit auch die Damen und Herren hinterm Postschalter und im Führerstand der Lokomotive hoheitlich aktiv? Antworten auf diese naheliegenden Fragen vernimmt man vom Beamtenbund nicht.
Um die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Beamten von politischem und medialem Druck zu gewährleisten, ist der Dienstherr - also der Staat und letztlich der Steuerzahler - verpflichtet, den Beamten lebenslang "amtsangemessen" zu versorgen. Das ist das Alimentationsprinzip: Der Beamte trägt seine Arbeitskraft nicht zu Markte, er unterschreibt keinen Arbeitsvertrag, sondern wird ernannt, er erhält keinen Lohn für Leistungen, sondern die Garantie seines Lebensunterhalts. Der Beamte schwört dafür bei seiner Ernennung, dass er das ihm "übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde." Der Dienstherr verlangt vom Beamten Treue und gibt dafür absolute Sicherheit.