Streit um Genmaisverbot Agrarminister erhöhen den Druck auf die Regierung

Konzerne wie Monsanto und Syngenta machen mit genetisch veränderten Produkten Milliardenumsätze. In Deutschland verzichten sie bislang auf Anbau-Anträge. Die Agrarminister fordert ein bundesweit geltendes Verbot.

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Genetisch veränderte Maissorten produzieren ein Insektengift und sind deshalb resistent gegen Schädlinge. Quelle: dpa

Berlin In den seit Monaten festgefahrenen Streit um das Anbauverbot von Genmais ist Bewegung gekommen. Die Agrarminister von Bund und Ländern verabschiedeten am Freitag einen Beschluss, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, ein Gesetz zum bundesweiten Anbauverbot für gentechnisch veränderter Organismen (GVO) zu erlassen. Allerdings lässt der Beschluss offen, ob der Bund bei einer Mehrheit der Länder für ein Verbot tätig werden muss oder kann. Das Bundesumweltministerium, das bislang die Vorschläge von Agrarminister Christian Schmidt (CSU) im Kabinett blockiert hat, will erst den erwarteten neuen Gesetzentwurf prüfen und dann über eine Zustimmung entscheiden.

Auslöser des Streits ist die sogenannte Opt-Out-Regelung der EU. Demnach können Mitgliedstaaten nationale Verbote für GVO-Nutzpflanzen erlassen, die im Staatenbund jedoch erlaubt sind. Schmidt wollte ursprünglich die Zuständigkeit der Verbote in die Hände der Bundesländer legen. Diese wollten dagegen dem Bund die Zuständigkeit übertragen. Hintergrund ist, dass Verbote als anfechtbar gelten, da sie Pflanzen betreffen, die in der EU zugelassen sind.

„Es bleibt beim Ziel für ein flächendeckendes Anbauverbot“, sagte Schmidt der Nachrichtenagentur Reuters. Die Entscheidung darüber sollten Bund und Länder gemeinsam treffen. Dabei hätten die Länder das „originäre Entscheidungsrecht“. Der CSU-Politiker zeigte sich zuversichtlich, dass jetzt auch im Kabinett Einigkeit über das Anbauverbot erzielt werden könne.

Die Agrarminister-Konferenz begrüßte in ihrem Beschluss den Kompromiss. In dem wird jedoch die Frage ausgespart, wann der Bund handeln muss: „Wünscht die Mehrheit der Länder, ihr Hoheitsgebiet vom Anbau auszunehmen, der Bund das Aufforderungsschreiben für das gesamte deutsche Hoheitsgebiet an die EU-Kommission versenden“, heißt es in dem Reuters vorliegenden Eckpunktepapier. In einer Protokoll-Erklärung forderten am Freitag 13 Länder, der Bund müsse den Willen der Ländermehrheit umsetzen und solle keinen Ermessensspielraum haben.

Der Gentechnik-Experte der Grünen Fraktion, Harald Ebner, forderte, die Verantwortung für GVO-Verbote müsse vorwiegend beim Bund liegen. „Dazu gibt es in dem Eckpunktepapier noch zu viele Hintertüren“, kritisierte er.

Die Schwierigkeit gerichtsfester Verbote zeigte sich in Frankreich. Das höchste Verwaltungsgericht kippte am Freitag ein 2014 erlassenes Anbauverbot gegen einen bestimmten Genmais. Die Richter entschieden, von der Pflanze ausgehende Gefahren seien nicht bewiesen. Der Genmais kann aber trotzdem in Frankreich nicht angebaut werden, da dort mittlerweile neue Verbotsregeln greifen.

Agrar-Konzerne verzichten bislang freiwillig auf Anbau-Anträge in Deutschland. Bei der EU-Kommission haben die Konzerne Monsanto, Syngenta, Dow AgroSciences und DuPont-Pioneer Anbau-Anträge gestellt. Ihre Maissorten produzieren ein Insektengift und sind deshalb resistent gegen Schädlinge. Außerdem überstehen sie das Besprühen mit Unkrautvernichtern. Die Konzerne machen mit ihren GVO-Produkten weltweit Milliardenumsätze. Gegner verweisen auf nicht geklärte Risiken.

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