Streit um Kaiser's Tengelmann OLG Düsseldorf lässt Edeka erneut abblitzen

Ein Gerichtsbeschluss zum vorläufigen Stopp der Übernahme von Kaiser's Tengelmann via Ministererlaubnis gefiel dem Handelsriesen Edeka nicht. Juristisch ging der Konzern gegen einzelne Passagen vor - und scheiterte erneut.

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Der Streit um die Übernahme von Kaiser's Tengelmann geht in die nächste Runde. Quelle: dpa

Im Streit um die Übernahme der Supermarktkette stand bislang Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel im Zentrum der Kritik. Mit einer Ministererlaubnis hatte Gabriel den Verkauf von Kaiser’s Tengelmann an Edeka gegen die Empfehlung von Experten durchgesetzt. Dann stoppte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf per Eil-Beschluss den Deal. Die Richter warfen Gabriel Befangenheit vor, zudem hätten seine Beamten schlampig gearbeitet.

Gabriel wollte das nicht akzeptieren, auch Edeka legte Widerspruch ein. Die "Bild am Sonntag" berichtete über einen sogenannten „Tatbestandsberichtigungsantrag“ vom vergangenen Dienstag, in dem die Edeka-Anwälte dem OLG vorwerfen, in zehn Punkten falsche Fakten ins Urteil geschrieben zu haben. Sie verlangten demnach, ganze Sätze aus dem Beschluss zu streichen.

Wie WirtschaftsWoche und "Süddeutsche Zeitung" übereinstimmend berichten, ist der Antrag indes längst vom Tisch. Er wurde vom OLG Düsseldorf als "haltlos" abgelehnt und vom zuständigen Senat "sogleich zurückgewiesen". Im Klartext: Edeka blitzte vor Gericht erneut ab und wieder liest sich die Darstellung des Sachverhalts wenig schmeichelhaft für die beteiligten Manager und die Edeka-Anwälte der Kanzlei White & Case.

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von Gregor Peter Schmitz

So bestünden bereits Bedenken gegen die Zulässigkeit des Antrags, schreibt das Gericht. Auch die von Edeka beanstandeten Unregelmäßigkeiten seien nicht zu erkennen. So wollten die Edeka-Juristen offenbar die Darstellung des Gerichts im Zusammenhang mit zwei Geheimgesprächen Gabriels mit Edeka-Chef Markus Mosa und Tengelmann-Patron Karl-Erivan Haub korrigieren lassen. Anders als es das Gericht formuliert habe, hätten die Gespräche an abweichenden Terminen und getrennt voneinander stattgefunden, monierten die Anwälte.

Das mag zwar so sein, hatten die Richter bereits in einem Beschluss argumentiert, der am Freitag bekannt wurde. Doch erstens ändere das nichts daran, dass Wettbewerbern Informationen vorenthalten wurden und so der Eindruck der Befangenheit entstünde.

Und zweitens werde im Eilverfahren nach Aktenlage entschieden und aus den Unterlagen habe sich für die Richter das dargestellte Bild ergeben. Im aktuellen Gerichtsbeschluss heißt es dazu: "Der Senat nimmt zur Kenntnis, dass weder der Bundeswirtschaftsminister noch Edeka und Kaiser's Tengelmann es im anhängigen Verfahren für erforderlich gehalten haben, dass die Dezembergespräche des Ministers teilweise abweichend vom Geplanten stattgefunden haben." Dabei, so die Richter, "lag die Relevanz des betreffenden Sachverhalts offen zutage, nachdem der Senat hierzu die Akten des Wirtschaftsministerium angefordert hatte."

Auch ihre Einschätzung, dass Edekas Konkurrent im Übernahmekampf - der Kölner Handelskonzern Rewe - ein eindeutig besseres Angebot für Kaiser's Tengelmann abgegeben haben, wollen die Richter nicht durch den Zusatz "nach Auffassung des Senats" abmildern, wie es Edeka forderte. Ebenso bleiben die Richter bei der Darstellung, dass überhaupt erst das öffentlich vorgetragene Angebot Rewes den Ausschlag gegeben habe, dass Edeka die eigene Offerte nachbesserte.

Auch diese Ausführungen wollten Edekas Anwälte offenbar nicht so stehen lassen. Das Gericht konterte: „Bei vernünftiger Betrachtung unterliegt es keinem Zweifel, dass das von Rewe (…) unterbreitete Übernahmeangebot unter dem Gesichtspunkt der Arbeitsplatzsicherung bei Kaiser’s Tengelmann schon auf erste Sicht signifikant besser war als die zu diesem Zeitpunkt von Edeka abgegebene Offerte. Dementsprechend liegt es auf der Hand, dass die anschließenden Nachbesserungen, die Edeka an seinem eigenen Übernahmeangebot vorgenommen hat, durch jene Rewe-Übernahmeofferte veranlasst worden sind.“

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