Strom Mut zum Wechsel des Stromanbieters

Strom- und Gaskunden müssen sich nur einen Ruck geben. Der Anbietertausch ist ohne Risiko möglich, wenn man einige Tipps beachtet.

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Strom- und Gaskunden müssen Quelle: dpa

Aribert Peters gibt gern den Empörten. Aber wenn es um die Erhöhung der Strom- und Gaspreise geht, dann braucht sich der Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher nicht zu verstellen. In seinem pavillonartigen Bürokomplex im rechtsrheinischen Städtchen Unkel wettert er dann: „Das ist eine offene Kriegserklärung an die Kunden und an die Politik!“ Eine lakonischere Sprache drücken die Zahlen aus, die den rasanten Anstieg der Energiepreise untermauern. Um bis zu 9,9 Prozent wollen die Energieriesen E.On und RWE jetzt wieder den Strom verteuern, und der Gaspreis soll bis zu 8,8 Prozent angehoben werden. Im neuen Jahr wird eine durchschnittliche Familie bis zu 200 Euro mehr für Strom und Gas berappen müssen.

Strompreise für private Haushaltskunden sind um 55 Prozent hochgeschnellt, die für Industriekunden um 77 Prozent – und das ausgerechnet seit der Liberalisierung des Strommarktes, mit der eigentlich der Preiswettbewerb zugunsten der Verbraucher befördert werden sollte. Längst hat der Gipfelsturm der Energieversorger auch die Politik auf den Plan gerufen: „Angesichts solcher Zahlen ist den Verbrauchern dringend zu raten, den für sie günstigen Strompreis zu ermitteln und den Anbieter zu wechseln“, sagt die nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerin Christa Thoben.

Die Bundesnetzagentur in Bonn – jene Behörde, die über den diskriminierungsfreien Durchfluss von Konkurrenzstrom durch das frühere Leitungsmonopol wacht – hat errechnet, dass sich mit dem Wechsel zu einem anderen Versorger, auf den der Stromkunde ein gesetzlich verbrieftes Recht hat, jährlich bis zu 300 Euro sparen lässt. Nach Vertragskündigung darf es nicht zu einer Unterbrechung der Strom- und Gaslieferungen kommen. Außerdem müssen Zähler und Leitungen bei einem Umstieg nicht ausgewechselt werden, betont die Agentur. Dennoch sollte grundsätzlich die Grundlage für den konkreten Wechsel ermittelt werden.

Wer informiert? Neutrale Adressen haben den Vorzug, weil sie im Unterschied zu den Energieversorgern auf den Wechsel zu Billigmarken im eigenen Konzernverbund nicht abzielen. Die Stiftung Warentest veröffentlicht die Preise von bundesweiten, regionalen Anbietern – einschließlich Ökostromlieferanten – für Modellhaushalte. Unter www.test.de sind Infos zu bekommen, über Fax unter 0 90 01/51 00 10 85 74 (2,80 Euro, 5 Seiten). Außerdem gibt es unter der Internet-Adresse auch einen Stromrechner. Weitere Adressen, über die sich die günstigsten Anbieter finden lassen, sind: www.verivox.de, wer-ist-billiger.com, stromtarif.de. Eintragen braucht der Wechselwillige nur seine Postleitzahl und seinen Jahresverbrauch – das sind bei einem Drei-Personen-Haushalt rund 3500 Kilowattstunden.

Vorsicht Vorkasse. Nicht immer ist der auf den ersten Blick billigste Tarif auch der beste. Deswegen lohnt ein kritischer Blick auf die Angebotsbedingungen. So können Vorkasseregelungen bei Billiganbietern ein neues Preiskorsett schnüren, das dem Verbraucher die Möglichkeit nimmt, seine Energiekosten durch geringeren Verbrauch zu drosseln, weil die Vorkasse in voller Höhe beim Anbieter bleibt. Auch bei einer Insolvenz wird die Vorkasse nicht mehr zurückgezahlt. „Ich warne vor blindem Wechsel“, sagt der Chef der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, im Interview mit der WirtschaftsWoche. Allerdings bringt die Vorkasse, die per se nicht unseriös ist, auch Preisvorteile.

Preisanpassungsklauseln. In der vergangenen Woche hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden (Aktenzeichen 1 U 41/7), dass Energieversorger in ihre Stromlieferverträge keine Preisanpassungsklauseln aufnehmen dürfen. Grund: „Das Preis-Leistungs-Verhältnis könnte zulasten der Kunden geändert werden.“

Regionale Lage. Wie hoch der Strompreis – und damit die potenzielle Ersparnis – im konkreten Einzelfall ist, hängt, unabhängig vom Anbieter, auch vom Wohnort des Kunden ab. Denn die 800 Stadtwerke müssen den konkurrierenden Anbietern ihre Netze zu einem bestimmten Preis für die Durchleitung zur Verfügung stellen.

Häufig reicht es, sich beim angestammten Versorger nach einem günstigeren Tarif zu erkundigen. Solche Anfragen schrecken die Verantwortlichen der Stadtwerke auf. Nicht zu Unrecht vermuten sie dahinter einen wechselwilligen Kunden, bieten prompt einen deutlich günstigeren Tarif an. So können Kunden mit einer harmlosen E-Mail durch ein wenig Abschreckung an der Preisschraube drehen, ohne in die Arme eines neuen Anbieters zu flüchten.

Entschluss zum Wechsel. Wer sich neu entschieden hat, fordert die nötigen Unterlagen bei seinem favorisierten Stromlieferanten an – in aller Regel auch die Kündigung des bestehenden Anschlusses. Sobald die Kündigung wirksam wird, beginnt der Konkurrent mit seiner Lieferung. Aus- oder Dunkelzeiten sind nicht zu befürchten. Meist dauert der Übergang vom bestehenden zum neuen Auftrag zwei Monate. Achtung: Sie können sich dabei Abschlagzahlungen, die Sie an Ihren alten Versorger gezahlt haben, erstatten lassen.

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