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Strompreise Was die EEG-Umlage für Verbraucher bedeutet

Seit Tagen ist die Höhe der Ökostrom-Umlage im Gespräch. Sie wird steigen - und mit ihr der Strompreis. Wie viel die Subvention von erneuerbaren Energien den Verbraucher kostet - und welche Ausnahmen geplant sind.

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So setzt sich der Strompreis zusammen
Traditionelle Erzeuger Quelle: dapd
Neue Energien Quelle: REUTERS
Strombörse Quelle: dpa
Verschiedener Strom Quelle: dpa
Die Endverbraucher Quelle: dpa
EEG-Umlage Quelle: dpa

Schon seit Tagen kursieren Zahlen, wie hoch sie denn nun wird, die von allen Verbrauchern über den Strompreis zu zahlende Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien. Bis zu 5,3 Cent je Kilowattstunde seien denkbar, hieß es, der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) ging sogar von neun Cent aus. Bisher sind 3,59 Cent je Kilowattstunde über den Strompreis zu zahlen. Da das Konto, über das die Förderung des noch unrentablen Wind- und Solarstroms finanziert wird, bereits mit rund 2,7 Milliarden Euro in den Miesen ist, müssen die Deutschen ab nächstem Jahr mehr Umlage zahlen.

184 Euro im Jahr für Ökostrom

Ab soll 2013 die deutlich auf rund 5,27 Cent je Kilowattstunde steigen. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus Branchenkreisen. Damit drohen Haushalten jährliche Mehrkosten von 50 bis 60 Euro. Für einen Haushalt mit einem Verbrauch von 3500 Kilowattstunden könnten die Belastungen durch die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegte Umlage von 125 auf rund 184 Euro pro Jahr steigen - ohne Mehrwertsteuer. Die Erhöhung gilt als Politikum, weil Kanzlerin Angela Merkel (CDU) im Zuge der Energiewende 2011 betont hatte, die Umlage solle auf dem bisherigen Niveau stabilisiert werden.

Offiziell wird die Höhe der Umlage erst am Montag von den vier Übertragungsnetzbetreibern bekanntgegeben. In Branchenkreisen hieß es, die Zahl stehe aber jetzt schon fest, Veränderungen seien unwahrscheinlich.

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Die Erhöhungen sind besonders ärgerlich, da sich schon jetzt rund 45 Prozent des Strompreises aus Steuern, Abgaben und Umlagen zusammensetzen. Und mit einem raschen Sinken der im Preis enthaltenen Förderumlagen ist nicht zu rechnen: Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind für Wind- und Solarparks, Biogasanlagen und Wasserkraftwerke auf 20 Jahre garantierte feste Vergütungsätze festgelegt.

Wie die Umlage funktioniert

Ein weiteres Problem ist, dass die Bundesregierung Ökostromanbietern einen bestimmten Abnahmepreis garantiert hat, der nicht immer am Markt zu erzielen ist. Die Differenz wird dann mit der EEG-Umlage ausgeglichen. So bekommt beispielsweise ein Hausbesitzer mit einer Solaranlage auf dem Dach seit Oktober 18,36 Cent pro Kilowattstunde - garantiert. Wird der Strom an der Strombörse aber nur für sieben Cent verkauft, muss die Differenz von 11,36 Cent an den Hausbesitzer gezahlt werden. Hier springt die EEG-Umlage, beziehungsweise der Topf, in den die Umlage fließt, ein.

Die Verwalter des Umlage-Kontos, die Übertragungsnetzbetreiber, berechnen angesichts der Anlagenzahl und von Erfahrungswerten beim Wetter die möglichen Fördersummen und geben immer zum 15. Oktober eine Umlage für das kommende Jahr an. Verrechnen sie sich, wird das mit der nächsten Umlage korrigiert. Das Problem: Die eigentlichen Förderkosten für Ökostrom sind viel geringer als immer propagiert. Die Umlage wird künstlich aufgebläht, vor allem weil die Verbraucher Rabatte und Ausnahmen für immer mehr energieintensive Betriebe mittragen müssen. Der Bundesverband erneuerbare Energien (BEE) beziffert die eigentlichen Förderkosten für Ökoenergie auf 2,3 Cent je Kilowattstunde für kommendes Jahr.

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