Studie Finanzämter uneinheitlich bei Vergabe der Gemeinnützigkeit

Finanzämter entscheiden nicht einheitlich. Quelle: dpa

Bei der Gemeinnützigkeit für Vereine geht es um große Steuervorteile. Die Vergabe durch die verschiedenen Finanzämter ist allerdings wenig einheitlich, wie nun eine Studie zeigt.

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Die deutschen Finanzämter entscheiden mit weitem Spielraum darüber, ob ein Verein gemeinnützige Zwecke erfüllt und damit in den Genuss von Steuervorteilen kommt. Das zeigt eine Studie der „Allianz für Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von über 80 gemeinnützigen Organisationen, die der WirtschaftsWoche vorab vorliegt. Im Sommer 2017 hatte der Verein über 400 Finanzämter in Deutschland angeschrieben und ihnen insgesamt drei konstruierte Satzungen von fiktiven Vereinen vorgelegt, mit der Bitte, diese als Vereine mit gemeinnützigem Zweck anzuerkennen. Das Ergebnis: Je nach Fall stimmten zwischen 40 und 70 Prozent der Finanzämter zu. „Die empirische Studie“, schreiben die Autoren, „bestätigte die Erfahrung aus den Einzelfällen: Identische Fälle werden von den Finanzämtern ausgesprochen unterschiedlich bewertet.“

Die „Allianz für Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, die sich auch für die globalisierungskritische Attac einsetzt, die derzeit vor dem Bundesfinanzhof um ihre Gemeinnützigkeit ringt, fordert deshalb Rechtssicherheit. „Wären Abgabenordnung und Anwendungserlass eindeutig, wäre zu erwarten gewesen, dass mindestens 90 Prozent der Finanzämter zum gleichen Ergebnis kommen“, so die Autoren. Die festgestellte Ungleichbehandlung aber führe zu Rechtsunsicherheit.

Immer wieder stritten in den vergangenen Jahren Vereine, Stiftungen und NGO’s um ihren Status als gemeinnützige Organisationen. Die lokalen Finanzämter, die die Aktivitäten prüfen, stören sich oft an den politischen Zielen, die Organisationen wie Attac oder der BUND in Hamburg verfolgen. Auch die Vermischung von gemeinnützigen und gewerblichen Zielen wie beim ADAC oder dem Deutschen-Fußball-Bund DFB ist immer wieder Thema. Das Bundesfinanzministerium wollte die Ergebnisse der nun vorgelegten Studie nicht kommentieren. Die deutschen Finanzämter, so ein Sprecher, hielten sich bei ihrer Prüfung an geltendes Recht.

Lisa Paus, Sprecherin für Finanzpolitik von Bündnis 90/Die Grünen erklärte zu den Ergebnissen: „Die Studie zeigt einmal mehr, dass das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht in Deutschland veraltet und dringend reformbedürftig ist. Es ist absurd, dass das eine Finanzamt die Gemeinnützigkeit anerkennt, während ein anderes derselben Organisation diese abspricht. Dieses Chaos ist eine Zumutung sowohl für die gemeinnützigen Vereine, als auch für die zuständigen Finanzbeamten.“

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