Im Supermarkt kann einem manchmal schwindelig werden. Zwar weiß der Verbraucher in der Regel, wo er welches Produkt findet. Doch beim genauen Hinsehen wird es dann kniffelig. Viele fühlen sich schon beim Studieren der Zutatenhinweise überfordert. Hält das Produkt schließlich nicht das, was auf dem Etikett versprochen wird, ist der Ärger groß.
Für solche Beschwerden wurde eigens das Portal Lebensmittelklarheit.de eingerichtet. Seit Juli 2011 geht dort der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) in Kooperation mit den Verbraucherzentralen der Bundesländer Hinweisen auf Verbrauchertäuschung nach. Verbraucher können Produkte nennen, deren Aufmachung sie als täuschend wahrnehmen. Eine Fachredaktion bewertet dann die Kennzeichnung und Aufmachung aus ihrer Sicht, und die betreffenden Unternehmen können dazu Stellung nehmen.
Die Produktbeschwerden haben den VZBV nun veranlasst, genauer untersuchen zu lassen, was die Verbraucher umtreibt, wenn sie mit bestimmten Zutaten auf der Lebensmittelverpackung umworben werden, also welche Erwartungen bei ihnen ausgelöst werden. Die Universität Göttingen und der Marketingberatung Zühlsdorf + Partner haben dazu eine repräsentative Verbraucherbefragung durchgeführt. Die Erhebung, die dem Handelsblatt vorab vorlag und am Mittwoch vorgestellt werden sollte, fördert vor allem für die Lebensmittelwirtschaft ernüchternde Ergebnisse zutage.
Unter deutschen Verbraucher herrscht demnach offenbar ein sehr großes Misstrauen gegenüber den Herstellern von Lebensmitteln. Grund dafür sind unzureichende Zutatenhinweise auf Lebensmittelverpackungen. Jedenfalls glauben 84 Prozent der 1.284 im Juni Befragten, dass auf den Verpackungen die Lebensmittel besser dargestellt werden, als sie es in Wirklichkeit sind. Dies ist ein Anstieg von 7,5 Prozentpunkten im Vergleich zu einer ähnlichen Studie aus dem Jahr 2012 und verdeutlicht laut den Studienautoren das vorhandene Misstrauen der Verbraucher gegenüber Lebensmittelverpackungen. Verbraucher seien demnach „sensibilisiert für mögliche übertriebene oder verzerrte Darstellungen auf Produktverpackungen“, heißt es in der Untersuchung.
Selbst wenn sich etwa auf einem Joghurtbecher kein Hinweis auf Aromen findet, vermuten drei Viertel der Befragten (75 Prozent) Aromen im Produkt. Entsprechend groß ist das Misstrauen der Verbraucher gegenüber der Lebensmittelwirtschaft. Der Großteil der Verbraucher hat der Umfrage zufolge kein Vertrauen in die Lebensmittelhersteller. Nur 10,1 Prozent gaben an, dass sie Vertrauen in Lebensmittelhersteller haben (38,4 Prozent teilweise); 2012 waren es mit 12,9 Prozent etwas mehr. „Dieses Misstrauensvotum ist alarmierend“, sagte der VZBV-Chef Klaus Müller. „Nur mit einer besseren Kennzeichnung können Hersteller Vertrauen zurückgewinnen.“ Er bot den Herstellern an, gemeinsam mit dem Projekt „Lebensmittelklarheit“ über konkrete Kennzeichnungsverbesserungen zu sprechen.
Der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft ist zum Dialog bereit, versicherte allerdings zugleich, sich an die europaweit gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungsvorgaben zu halten und die Produkte nach dem Grundsatz „was drauf steht, muss auch drin sein“ kennzeichnet. „Das ist keine leere Worthülse, denn kein Hersteller will seine Kunden enttäuschen oder gar täuschen“, sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL), Marcus Girnau, dem Handelsblatt. „Das steht völlig im Gegensatz zu einer dauerhaften Kundenbindung in einem umkämpften Markt.“
Girnau wertet die Studie denn auch eher als Hinweis auf Unklarheiten bezüglich der geltenden Kennzeichnungsregeln. Dem begegne man aber in erster Linie mit Aufklärung, sagte er. Der BLL-Geschäftsführer nannte in diesem Zusammenhang die Mengenkennzeichnungsregel Quid (Quantitative Ingredient Declaration). Wert- und geschmacksgebende Zutaten, die in der Bezeichnung des Lebensmittels erwähnt oder durch Abbildungen hervorgehoben werden, müssen danach mit ihrem prozentualen Anteil im Zutatenverzeichnis angegeben werden.
„Ihr Mengenanteil ist also für den Verbraucher nachprüfbar“, betonte Girnau. Es liege aber in der Natur der Sache, „dass nicht alle relevanten Informationen auf der Vorderseite der Verpackung stehen können“. Aus diesem Grund sei es rechtlich auch nicht vorgesehen. „Wer die Verpackung also als Gesamtes betrachtet und besonders das Zutatenverzeichnis aufmerksam liest, kann die Produktaufmachung einordnen“, so der Experte.