Syrien-Rückkehrer Mutmaßlicher IS-Terrorist schweigt vor Gericht

Ein mutmaßlicher IS-Kämpfer aus Bielefeld steht in Düsseldorf vor Gericht. Der 23-jährige soll sich in Syrien auch über Tote lustig gemacht haben. Nun geht er auf Konfrontationskurs zu den Richtern.

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Der Angeklagte Tarik Süleyman S. wartet hinter einer Sicherheitsscheibe vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf auf den Prozessbeginn. Der 23-jährige Deutsche soll drei Jahre lang in Syrien für den IS gekämpft haben. Quelle: dpa

Düsseldorf Er soll in Syrien für den IS gekämpft und sich über enthauptete Leichen lustig gemacht haben: Ein mutmaßlicher Terrorist aus Bielefeld steht in Düsseldorf vor Gericht. Beim Prozessauftakt am Donnerstag schwieg der 23-Jährige zu den Vorwürfen. Er erhob sich nicht wie üblich zu Verhandlungsbeginn vor den Richtern von seinem Stuhl und nahm auch seinen Turban nicht ab. Auf die Frage der Richterin, ob er sich langweile, nickte der Angeklagte, der sich betont desinteressiert gab. „Mein Mandant wird sich zunächst schweigend verteidigen“, erklärte Anwalt Boris Krösing.

Der 23-jährige Deutsche Tarik S. soll drei Jahre in Syrien gewesen sein und sich im Januar 2014 der Terrormiliz Islamischer Staat angeschlossen haben. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, sich an Kampfeinsätzen und Grenzkontrollen beteiligt zu haben.

Außerdem habe er an mehreren im Internet veröffentlichten Videos der Terrororganisation mitgewirkt und sich so zu einer Propagandafigur des IS entwickelt. Ein Video soll den Angeklagten zeigen, wie er gemeinsam mit anderen IS-Terroristen den Leichnam eines enthaupteten Menschen verspottet. Ihm drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Der Mann befindet sich seit 16. März in Untersuchungshaft. Damals war er nach Deutschland zurückgekehrt und in Frankfurt festgenommen worden. Er wollte mit seiner schwangeren Frau aus dem Krisengebiet heraus, heißt es in der Anklage. Das Paar hatte sich in Syrien kennengelernt und dort geheiratet.

Der Angeklagte soll nach dem Ende der Hauptschule in Kontakt zur Herforder Salafistenszene gekommen sein. Ein psychiatrischer Gutachter soll klären, ob auf den Angeklagten Jugendstrafrecht angewendet werden muss. Am 6. Januar wird der Prozess fortgesetzt.

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