




Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) will mit der von den Innenministern von Bund und Ländern vereinbarten Einzelfallprüfung bei syrischen Flüchtlingen in Kürze beginnen. „Wir stehen bereits in den Startlöchern. Die Vorbereitungen sind so gut wie abgeschlossen“, sagte ein Behördensprecher am Montag auf dpa-Anfrage in Nürnberg. Einen Stichtag für die Rückkehr zur Asylpraxis mit persönlichen Anhörungen könne er im Moment aber noch nicht nennen. In den vergangenen Monaten hatten Syrer bei ihrem Asylantrag lediglich einen Fragebogen ausfüllen müssen.
Was Flüchtlinge dürfen
Wer eine sogenannte Aufenthaltsgestattung bekommt, darf nach drei Monaten in Deutschland eine betriebliche Ausbildung beginnen. Wer geduldet ist, kann vom ersten Tag an eine Ausbildung machen. In beiden Fällen ist jedoch eine Erlaubnis durch die Ausländerbehörde nötig.
Gleiches gilt für Praktika oder den Bundesfreiwilligendienst beziehungsweise ein freiwilliges, soziales Jahr: Personen mit Aufenthaltsgestattung können nach drei Monaten ohne Zustimmung der ZAV damit beginnen, wer den Status „geduldet“ hat, darf das ab dem ersten Tag.
Wer studiert hat und eine Aufenthaltsgestattung besitzt, darf ohne Zustimmung der ZAV nach drei Monaten eine dem Abschluss entsprechende Beschäftigung aufnehmen, wenn sie einen anerkannten oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzen und mindestens 47.600 Euro brutto im Jahr verdienen werden oder einen deutschen Hochschulabschluss besitzen (unabhängig vom Einkommen).
Personen mit Duldung können dasselbe bereits ab dem ersten Tag des Aufenthalts.
Personen mit Aufenthaltsgestattung können nach vierjährigem Aufenthalt jede Beschäftigung ohne Zustimmung der ZAV aufnehmen.
Der Sprecher sagte, zuvor müssten die Mitarbeiter in den 40 Außenstellen des BAMF unterrichtet werden. Auch müssten etwa noch Dolmetscher bereitgestellt werden. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums hatte am Montag erklärt, die Vorbereitungen liefen bereits. Die Prüfungen sollen zeitnah umgesetzt werden.
Nicht neu sind dem Bundesamt nach eigenen Angaben Hinweise, wonach der Terrormiliz IS immer wieder Blankopässe in die Hände gefallen sein sollen. Da in vielen Fällen die Seriennummern der Passformulare bekannt seien, sei das Bundesamt in der Lage, vom IS ausgestellte syrische Pässe zu erkennen, sagte der Sprecher. In diesen Fällen habe das Amt schon länger eine Einzelfallprüfung angeordnet. Seit Anfang 2015 würden zudem alle syrischen Passinhaber einer solchen Prüfung unterzogen, die aus Gebieten stammten, die vom IS besetzt sind.