




Sie setzen dabei auf branchenbezogene und regionale Lohnuntergrenzen. Ein einheitlicher bundesweiter Mindestlohn, wie ihn etwa die Gewerkschaften und die CDU-Arbeitnehmerschaft ursprünglich gefordert hatten, ist demnach vom Tisch.
„Es wird keine gesetzliche Lohnuntergrenze geben. Die Politik wird sich nicht in die Tarifgestaltung einmischen, darin besteht Konsens in der Fraktion“, sagt Fraktionsvizechefin Ingrid Fischbach, die für den Arbeitnehmerflügel die Verhandlungen in der Mindestlohn-Arbeitsgruppe führt. Arbeitnehmer- und Wirtschaftsflügel stimmen auch darin überein, dass neue Mindestlöhne nur in tariflosen Regionen und Branchen eingeführt werden sollen.
„Dort, wo es bereits Tarifverträge gibt, müssen sie auch weiterhin bestehen – ganz egal, wie hoch die Abschlüsse sind“, sagt Fraktionsvize und Mittelstandsexperte Michael Fuchs. Nur dort, wo weiße Flecken in der Tariflandschaft beseitigt werden müssen, soll eine Kommission aus je sieben Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern Lohnuntergrenzen festlegen. Diese muss das Bundeskabinett dann für allgemeinverbindlich erklären. Die Tarifparteien sollen entscheiden, ob sie eine zentrale Kommission einrichten oder mehrere regionale.
Im November hatte die CDU auf ihrem Bundesparteitag die Einführung einer „allgemeinverbindlichen Lohnuntergrenze“ beschlossen. Das galt als Erfolg des Arbeitnehmerflügels. Über die Interpretation dieser Vorgabe war allerdings Streit ausgebrochen. Die Arbeitsgruppe der Fraktion sollte den Konflikt lösen. Bis Ende März soll das Konzept offiziell vorliegen, danach muss die Union mit ihrem Koalitionspartner FDP verhandeln.