Taser Bundespolizei darf keine Elektroschocker einsetzen

Nach einem Gutachten ist der Einsatz von Elektroschockern bei der Bundespolizei laut einem Bericht ohne eine Gesetzesänderung unzulässig. In den USA gehören Taser zur Grundausrüstung der Polizeibeamten.

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Die Bundespolizei darf keine Elektroschocker einsetzen. Quelle: dpa

Berlin Der Einsatz von Elektroschockern bei der Bundespolizei ist nach einem Gutachten ohne Gesetzesänderung nicht zulässig. Das berichtet das Magazin „Der Spiegel“ unter Berufung auf eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags.

Sogenannte Elektroimpulsgeräte wie die des US-Herstellers Taser führten zu Kontrollverlust durch Muskelkrämpfe und berührten daher das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Ein solcher Eingriff bedürfe einer Rechtsgrundlage, heißt es demnach zur Begründung. Taser gehörten nicht zu den „dienstlich zugelassenen Hieb- und Schusswaffen“. Für deren Einsatz sei mithin eine Gesetzesänderung notwendig.

In den USA ist es zu zahlreichen Todesfällen gekommen, in Deutschland testet unter anderem die Berliner Polizei solche Geräte.

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