Telefonwerber NRW-Justizminister will Überrumpelungsverbot

Unerwünschte Werbeanrufe sind bereits seit 2009 verboten. Trotzdem wurden im vergangenen Jahr Zehntausende Beschwerden gemeldet. NRW will dem Bundesrat nun schärfere Maßnahmen vorlegen.

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Der nordrhein-westfälische Justizminister will weiter gegen unerlaubte Telefonwerber vorgehen. Quelle: dpa

Düsseldorf Nordrhein-Westfalen will sich im Bundesrat für schärfere Maßnahmen gegen unerlaubte Telefonwerbung einsetzen. Zwar seien unerwünschte Werbeanrufe seit 2009 verboten, allerdings seien telefonisch geschlossene Verträge weiterhin wirksam, sagte Landesjustizminister Thomas Kutschaty (SPD) der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf. Ein Vertrag solle aber nur dann zustande kommen, wenn der Käufer das Geschäft schriftlich bestätige. Auch Baden-Württemberg hatte dazu im vergangenen Monat einen Antrag in die Länderkammer eingebracht. NRW unterstützt die Stoßrichtung, will aber eine eigene Vorlage mit Präzisierungen einbringen, damit die Überrumpelungsmasche am Telefon rechtssicher ausgeschlossen wird.

Im vergangenen Jahr gingen bei der zuständigen Regulierungsbehörde in Bonn fast 30.000 schriftliche Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung ein – rund 5000 mehr als 2015. Beschwerden können an die Verbraucherzentrale gemeldet werden, die dafür vorbereitete Formulare im Internet bereithält. Unerlaubte Telefonwerbung liegt auch vor, wenn der Angerufene zur Fortsetzung oder zu Änderungen eines Vertrages gedrängt werden soll.

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