Tempolimit Bundesbehörde fordert Tempo 30 als Standard in Städten

In Wohngebieten ist Tempo 30 längst nichts Besonderes mehr. Dem Umweltbundesamt reicht das nicht: Tempo 30 überall in der Stadt hätte viele Vorteile - sogar für die Autofahrer.

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Was Sie über Blitzer wissen sollten
Blitzer Quelle: ddp images
Radarfallen Quelle: dpa
Deutsche Städte mit der höchsten BlitzerquoteDer Deutsche Anwaltverein (DAV) hat 150 Städte befragt, wie hoch ihre Einnahmen aus Geschwindigkeitskontrollen im Jahr 2012 gewesen sind. Nicht im Ranking enthalten sind Großstädte wie Berlin, Hamburg und München, da die Städte trotz gesetzlicher Auskunftspflicht nicht auf die Anfrage des DAV reagierten. Nur 34 Städte haben überhaupt geantwortet - sechs wollen ihre Daten aber nicht veröffentlicht sehen. Die Mutigen und Ehrlichen, die ihre Daten für das Ranking freigegeben haben, kamen auf die Liste. Auf dem dritten Platz landet so Düsseldorf mit Einnahmen von 5,3 Millionen Euro durch Radarkontrollen. Die Stadt Dortmund kassierte - heruntergerechnet auf alle zugelassenen Pkw - 27,75 Euro pro Auto - insgesamt sieben Millionen Euro. Platz Eins im Ranking ging an Stuttgart. Die Autostadt verdiente 2012 7,9 Millionen Euro allein durch Radarkontrollen. Quelle: dpa
Blitzer Quelle: dpa
Blitzer ohne Blitz Quelle: JENOPTIK AG
Strecken- statt MomentaufnahmeÄhnlich wie der "Blitzer ohne Blitz" funktioniert der neue Streckenradar: Die Geschwindigkeit eines Autofahrers wird über einen längeren Abschnitt kontrolliert. Dafür fotografiert eine Kamera jedes Fahrzeug am Beginn des Abschnitts von hinten. Am Streckenende wird das Auto erneut erfasst. Wenn ein Fahrzeug die Strecke in einer Zeit zurücklegt, die nur durch die Übertretung des Tempolimits erreicht werden kann, wird das Fahrzeug von vorne geblitzt. In Niedersachsen sollte im Frühjahr 2015 ein etwa 18 Monate langer Feldversuch mit der Technologie starten. Dort werden die Fahrer deutlich auf diese Form der Kontrolle hingewiesen. Erfahrungen mit der Technologie gibt es bereits im europäischen Ausland. Quelle: dpa
Streit um Blitzer-WarnungenSpezielle Smartphone-Apps und die meisten Navigationssysteme können den Fahrer vor Radarkontrollen warnen. Das möge lehrreich sein, ist beides aber auch „ganz klar illegal“, so der Hamburger Anwalt Uwe Toben, Experte für Verkehrsstrafrecht. Denn die Straßenverkehrsordnung verbietet den Einsatz von technischen Geräten, die „dafür bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören“. Warum das so ist und ob das auch für das Handy gilt, ist nicht sicher, denn der entsprechende Paragraf ist älter als jedes Smartphone und Navigationsgerät. Entsprechend wirbt etwa der Navigationshersteller Tomtom auf seiner Website für seinen Warnservice. Während das kritisiert wird, ist eine Art der Blitzer-Warnung vom Gesetzgeber eindeutig erlaubt: Radiosender dürfen nämlich vor Radarfallen warnen. Quelle: Blumenbüro Holland/dpa/gms

Tempo 30 in der Stadt - und zwar auf allen Straßen: Das fordert das Umweltbundesamt. „Tempo 30 sollte auf allen Straßen in der Stadt gelten“, sagte Präsidentin Maria Krautzberger der Deutschen Presse-Agentur am Freitag. „Tempo 30 bringt bessere Luft, flüssigeren Verkehr und weniger Unfälle - und man ist in der Regel genauso schnell unterwegs.“ Zwar könnten auf bestimmten Straßen auch höhere Geschwindigkeiten erlaubt werden, aber 30 Stundenkilometer solle die Regel sein.

In einem Papier mit dem Titel „Stadt für Morgen“ nennt das Umweltbundesamt (UBA) die Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit bei den kurzfristigen Zielen bis 2020. Dafür müsse die Straßenverkehrsordnung geändert werden. Dort heißt es bisher, die zulässige Höchstgeschwindigkeit betrage innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 Kilometer pro Stunde.

Im Bundesverkehrsministerium hält man wenig von einer generellen Tempo 30-Regelung. Dies sei nicht geplant, teilte das Bundesverkehrsministerium dazu mit. Sie schränke die Entscheidungsfreiheit der Kommunen ein und bremse den Verkehrsfluss auf den Hauptverkehrsstraßen unverhältnismäßig, auf denen zwei Drittel des Verkehrs innerorts abgewickelt werde. Die geltende Regelung sei ausreichend und ermögliche den Behörden, in Wohngebieten Tempo-30-Zonen anzuordnen und zum Beispiel vor Schulen und Kitas auch auf Hauptverkehrsstraßen Tempo 30 vorzuschreiben. Dafür war im Vergangenen Dezember die Straßenverkehrsordnung geändert worden.

Neben fachlichen Untersuchungen brauche es auch eine „breite gesellschaftliche Diskussion“, heißt es in einem weiteren UBA-Papier. In den 70er und 80er Jahren sei „sehr kontrovers“ über Tempo-30-Zonen in Wohngebieten debattiert worden. Inzwischen seien diese Zonen gesellschaftlicher Konsens.

Die erste Tempo-30-Zone in Deutschland war ein Modellversuch im November 1983 in der niedersächsischen Hansestadt Buxtehude. Viele weitere Städte folgten. Eine bundesweite Statistik zur Zahl der Zonen gibt es laut Verkehrsministerium nicht.

„Tempo 30 ist in Wohngebieten heute fast üblich“, sagte ein Sprecher des ADAC. „Aber wir haben immer ein Problem damit auf Hauptverkehrsstraßen.“ Er verwies auf eine Untersuchung im Auftrag des Automobilclubs vom vergangenen Herbst, der zufolge Autos bei Tempo 30 nicht weniger CO2 und Stickoxide ausstoßen als bei Tempo 50. Der ADAC argumentiert, dass Autofahrer vor allem zu verkehrsarmen Zeiten wie am Wochenende oder nachts ausgebremst würden. Zudem könne der Verkehr in Wohngebieten dann zunehmen, da die Route über Hauptstraßen nicht schneller sei.

Was Raser wissen müssen

Die Grünen wollen Kommunen die Möglichkeit geben, „eigenständig und unbürokratisch“ über Tempo 30 auch auf Hauptverkehrsstraßen innerorts zu entscheiden - nicht nur, wenn dort etwa eine Grundschule oder ein Altenheim stünden, die es die Regelung vom Dezember vorsehe. „Ab Tempo 30 steigt die Unfallschwere dramatisch an“, heißt es zur Begründung in einem Antrag der Bundestagsfraktion von Ende März.

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