Tengelmann-Streit Wirtschaftsministerium muss Gerichtsgebühr zahlen

Im Streit um die Übernahme Kaiser‘ s-Tengelmann durch Edeka hat das Oberlandesgericht Düsseldorf nun eine Entscheidung getroffen. Das Bundeswirtschaftsministerium muss demnach einen Großteil der Gerichtsgebühren übernehmen.

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Die Unternehmen Rewe, Norma und Markant hatten gegen die Sondererlaubnis für die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka geklagt. Daraufhin wurde die Übernahme vom Gericht gestoppt. Quelle: dpa

Düsseldorf/Berlin Das Bundeswirtschaftsministerium muss den Löwenanteil der Gerichtsgebühren im Eilverfahren um die umstrittene Ministererlaubnis für die Kaisers-Tengelmann-Übernahme durch Edeka zahlen. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem Beschluss, der Deutschen Presse-Agentur am Freitag vorlag. Außerdem muss die Behörde den Prozessgegnern Rewe und Markant die im Verfahren entstandenen notwendigen Auslagen erstatten.

Der Kartellsenat begründete die Entscheidung damit, dass das Ministerium „ohne eine Rücknahme der Beschwerden in der Hauptsache unterlegen gewesen“ wäre. Die „Lebensmittel-Zeitung“ hatte zunächst über den Beschluss berichtet.

Das Ministerium trägt demnach 75 Prozent der Gerichtskosten. Die restlichen 25 Prozent hat der Discounter Norma zu zahlen, weil er sich darauf bereits vor der Kostenentscheidung außergerichtlich mit dem Ministerium verständigt hatte. Eine Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss ließ das Gericht nicht zu.

Rewe, Norma und Markant hatten vor dem Düsseldorfer OLG gegen die Sondererlaubnis des damaligen Wirtschaftsministers Sigmar Gabriel (SPD) für die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka geklagt. Das Gericht hatte daraufhin die Übernahme zunächst gestoppt, weil bereits eine allgemeine Überprüfung der Sach- und Rechtslage „in mindestens sechs Punkten die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Erlaubnisentscheidung ergebe“. Erst durch massive Zugeständnisse an Rewe, Markant und Norma war es Edeka und Tengelmann am Ende gelungen, diese zur Rücknahme der Klage zu bewegen.

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