Testzentren Die unkontrollierbaren Briefkasten-Tester

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Wer soll wie kontrollieren?

Angesichts der nun bekannt gewordenen Betrugsfälle fordern viele eine Überprüfung der Testzentren – so auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der an diesem Montag mit den Gesundheitsministern der Länder in einer Telefonschalte darüber diskutierte.

Für die Abrechnung der Tests sind die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) zuständig – die sich das Geld wiederum vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) in Bonn holen. Neben der KV-Bundesbehörde gibt es deutschlandweit 17 KVen: für jedes Bundesland eine – bis auf NRW; das bevölkerungsreichste Bundesland teilen sich zwei Kassenärztliche Vereinigungen auf (KV Nordrhein und KV Westfalen-Lippe). Die Auszahlung erfolgt einmal im Monat. Bis zum 03. des Folgemonats haben die Teststellenbetreiber Zeit, den KVen die Anzahl ihrer im Vormonat geleisteten Tests mitzuteilen. Die Auszahlung des Betrags erfolge dann in der Regel zwei bis drei Wochen später, erklärt der Sprecher einer KV.

Mehr als eine halbe Milliarde Euro Erstattung  

In den Monaten April und Mai hat das BAS rund 659 Millionen Euro für PoC-Antigentests an die Kassenärztlichen Vereinigungen ausgezahlt: 275 Millionen Euro für Beschaffungskosten der Tests und 384 Millionen Euro für Abstrichnahme und Ergebnismitteilung. Darin enthalten sind aber noch nicht die Coronatests, die Ärztinnen und Ärzte vornehmen: Diese rechnen ihre Leistungen mit den KVen quartalsweise ab. Die nächste Frist endet hier also am 30. Juni.

Der Sprecher einer Kassenärztlichen Vereinigung sagt, die Corona-Testverordnung sei für die KVen „vom Himmel gefallen“. Plötzlich mussten die Vereinigungen nicht nur mehr für Ärzte, sondern auch für Nichtmitglieder die Kosten übernehmen, mussten binnen weniger Tage neue Prozesse organisieren und neues Personal einstellen. Dabei sei nicht alles perfekt gelaufen. Aber die Politik „wollte damals schnell in die Puschen kommen“. Und Kai Sonntag, Sprecher der Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, ergänzt: „Dass man es leicht gemacht hat, war ausdrücklich gewollt im Rahmen der Teststrategie.“ Das habe insofern funktioniert, dass nun sehr viele Anbieter einen sehr niedrigschwelligen Zugang zum Testen garantierten. „Ob man es hätte anders machen können, lassen wir mal offen.“

Doch wer soll nun die Testzentren kontrollieren, ob die Betreiber tatsächlich so viele Menschen getestet haben, wie sie bei den KVen angeben? Kai Sonntag von der KV Baden-Württemberg rechnet vor: Würden die Kassenärztlichen Vereinigungen für die Kontrolle zuständig sein, also etwa die Rechnungen der Testkits im Vorfeld prüfen, würde die Auszahlung nicht zwei oder drei Wochen dauern – „sondern dann würde es Monate dauern. Wir hätten überhaupt nicht die Kapazitäten.“ Vorher eine sogenannte Sachkostenprüfung zu machen, sei „völlig ausgeschlossen“. Auch der Bundesrechnungshof sieht sich in dieser Angelegenheit nicht als die zuständige Kontrollbehörde. Ein Sprecher teilt auf Anfrage mit, bei den Testzentren habe der Bundesrechnungshof „keine Prüfungsrechte“ und auch „keine Prüfungserkenntnisse“. Auch der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy, sowie sein Kollege Gerd Landsberg vom Städte- und Gemeindebund hatten in Interviews mitgeteilt, eine flächendeckende Überprüfung nicht leisten zu können.

Und die Gesundheitsministerien? Selten fehlt in diesem Zusammenhang der Hinweis, dass sowohl das Verfahren der Bürgertests als auch die Finanzierung nicht durch Landesrecht, sondern durch Bundesrecht geregelt sei. Aber ein Sprecher des Ministerium für Arbeit und Gesundheit in NRW weist auf eine „eigene Strukturverordnung“ hin, wonach NRW als offenbar bislang einziges Bundesland ein „tägliches Meldeverfahren“ eingeführt habe. In jener Teststrukturverordnung heißt es: „Um die (...) Testzeugnisse im Bedarfsfall überprüfen zu können, stellen die Testzentren (...) sicher, dass die von ihnen gemeldeten und abgerechneten Testungen einschließlich Befund und, soweit möglich, auch die Testpersonen anhand von Listen oder sonstigen Unterlagen im Überprüfungsfall nachgewiesen werden können.“ Testanbieter müssen dazu Name, Anschrift und Geburtsdatum der Getesteten „für mindestens ein Jahr“ aufbewahren, „auch zur stichprobenartigen Abrechnungsprüfung durch die (…) zuständigen Abrechnungsstellen“. Damit, teilt der Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums mit, habe das Land Nordrhein-Westfalen „bei möglichen Betrugsfällen Kontrollmöglichkeiten geschaffen. Inwieweit diese genutzt werden, liegt in der Hand der Abrechnungsstellen.“

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Das klingt in der Theorie gut. Doch dass diese Kontrollen offensichtlich nicht greifen, aber notwendig sind, zeigt der Fall des Testanbieters Medican - mit Sitz in Bochum. Nachdem die Staatsanwaltschaft Bochum Geschäftsräume durchsuchen ließ, haben mehrere Unternehmen, die Medican Flächen zur Verfügung gestellt hatten, die Zusammenarbeit beendet. Eine dieser Firmen ist eine große Möbelhauskette. Im März hatte Medican auch an dessen Standort im niedersächsischen Bramsche seine Test-Zelte errichtet – und das ohne die notwendige Beauftragung durch das zuständige Gesundheitsamt des Landkreises Osnabrück. Ohne diese konnte Medican die Tests auch nicht über die KV abrechnen. Nach Informationen der WirtschaftsWoche testeten die Medican-Mitarbeiter in Bramsche trotzdem mehr als drei Wochen Menschen auf das Virus, obwohl der Firma die Erlaubnis dafür fehlte.

Testen ohne Auftrag

Das ist tatsächlich zulässig. „Testzentren können unabhängig von einer Beauftragung durch das Gesundheitsamt testen“, erklärt ein Sprecher des niedersächsischen Gesundheitsministeriums. Die Abrechnung der Tests könne grundsätzlich erst mit der Beauftragung erfolgen - aber ob die Unterlagen tatsächlich korrekt ausgestellt sind, müsste dann wiederum die KV überprüfen. Was aber nicht lückenlos passiere, heißt es aus der KV.


Die Geschäftsleitung des Möbelhauses in Bramsche teilt mit, die Teststraße von Medican habe „wunderbar“ funktioniert. Es habe keine Anzeichen für Betrug oder unsachgemäße Testung gegeben. Als Medican aber auch nach fast einem Monat wegen fehlender Informationen im Hygienekonzept keine Beauftragung vom Gesundheitsamt bekommen habe, habe man die Zusammenarbeit beendet. Das Testzentrum auf dem Parkplatz betreibt inzwischen ein anderer Anbieter mit Beauftragung. Nach Bekanntwerden der Betrugsvorwürfe hat das Möbelunternehmen Medican auch an allen anderen Standorten mit Teststation gekündigt.

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