
Bundesinnenminister Thomas de Maiziere will anerkannten Flüchtlingen für einen bestimmten Zeitraum den Wohnort vorschreiben. "Eine Wohnortzuweisung für Flüchtlinge halte ich für dringend geboten, um Ballungsräume von den Risiken einer Ghettobildung zu entlasten", sagte de Maiziere der "Welt am Sonntag" laut Vorabbericht. Der CDU-Politiker erhielt für seinen Plan grundsätzliche Unterstützung von Bauministerin Barbara Hendricks (SPD).
Reaktionen zu möglichen Grenzschließungen
Anton Börner, Präsident des Außenhandelsverband BGA, warnt im "Tagesspiegel" vor Grenzschließungen. Rund 70 Prozent des deutschen Außenhandels würden innerhalb Europas abgewickelt. "Vor diesem Hintergrund werden sich die Kosten alleine für die internationalen Straßentransporte um circa drei Milliarden Euro verteuern."
"Durch Staus und Wartezeiten, zusätzliche Bürokratie oder zum Beispiel die Umstellung von Just-in-time-Lieferung auf deutlich teurere Lagerhaltung können sich die Kosten für die deutsche Wirtschaft schnell auf zehn Milliarden Euro pro Jahr summieren", mahnt DIHK-Geschäftsführer Martin Wansleben.
Der Vize-Präsident des Europaparlaments, Alexander Graf Lambsdorff (FDP), sagte der "Rheinischen Post": „Die Schließung der deutschen Grenzen wäre ein Debakel für die Flüchtlinge, für die Wirtschaft, aber auch für Millionen Pendler und Urlauber.“
"Verstärkte Kontrollen ist was anderes, aber eine komplette Schließung ist absolut illusorisch. Und man sollte den Leuten da keine Scheinlösungen anbieten“, sagte SPD-Generalsekretärin Katarina Barley im Deutschlandfunk.
"Wenn die Grenzen geschlossen würden, ist Schengen gefährdet. Das hat ebenfalls große Auswirkungen auf Deutschland, auf Arbeitsplätze in Deutschland", sagte der nordrhein-westfälische CDU-Landesvorsitzende Armin Laschet.
Eine befristete Wohnortzuweisung könne ein sinnvolles ergänzendes Instrument sein, sagte sie und forderte von ihrem Kabinettskollegen einen rechtlich tragfähigen Vorschlag für eine gesetzliche Regelung.
Nach Informationen der Zeitung hat das Bundesinnenministerium bereits Eckpunkte für eine entsprechende Regelung im Aufenthaltsgesetz erarbeitet. Über die Verteilung von Flüchtlingen auf bestimmte Wohnorte sollen demnach die Bundesländer entscheiden. Vorbild sei das frühere Wohnortzuweisungsgesetz für Spätaussiedler aus den 90er Jahren.